28.03.2019

BAFA-Informationstag Besondere Ausgleichsregelung in Frankfurt

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28.03.2019

BAFA-Informationstag Besondere Ausgleichsregelung in Frankfurt
 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 26. März 2019 den zweiten Informationstag Besondere Ausgleichregelung in Frankfurt durchgeführt. Die Veranstaltung war mit über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Industrie sowie zahlreichen Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und einigen Verbandsvertretern bis auf den letzten Platz ausgebucht.

Schwerpunktthema waren in diesem Jahr die Neuregelungen im Zusammenhang mit der Erfassung weitergeleiteter Strommengen. Denn durch das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Energiesammelgesetz ergeben sich in diesem Bereich zahlreiche Veränderungen, die bei vielen der betroffenen Unternehmen erhebliche Umsetzungsprobleme ausgelöst haben. Entsprechend groß war auch die Zahl der Nachfragen aus dem Publikum.

BAFA-Präsident Andreas Obersteller richtete in einem Grußwort die Botschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass das BAFA die Korrekturen antragstellender Unternehmen im Zusammenhang mit dem EEG-Begrenzungsantrag aus dem Jahr 2018 mit Augenmaß und Besonnenheit überprüfen wird. Der Behörde sei durchaus bewusst, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Betroffenen Neuland sind und angesichts zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe im Gesetz derzeit bei vielen Unsicherheit besteht. Unabdingbar sei aber, dass die Korrekturangaben nachvollziehbar, plausibel und rechnerisch richtig sind.

Anders als im letzten Jahr hat das BAFA am Tag der Veranstaltung noch kein neues Merkblatt für die Antragstellung 2019 veröffentlicht. Der Entwurf des Merkblatts liegt nach Angaben der Behörde derzeit zur Abstimmung beim BMWi und soll zeitnah veröffentlicht werden. Das Thema Weiterleitung von Strom soll aber im Merkblatt nicht behandelt, sondern in ein neues Hinweisblatt ausgelagert werden. Dieses muss laut BAFA noch entwickelt und dann ebenfalls mit dem BMWi abgestimmt werden.

Für die kommende Antragsrunde bietet das BAFA – wie schon in den vergangenen Jahren – einige Vergünstigungen für alle Antragsteller an, die ihren Antrag frühzeitig einreichen. Sofern die Antragstellung bis zum 15. Mai 2019 erfolgt, erhalten die Antragsteller eine qualifizierte Eingangsbestätigung, wenn alle fristrelevanten Unterlagen und Angaben vollständig sind. Bei einer vollständigen Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 wird vom BAFA eine Vorabinformation nach beanstandungsfreier Vorprüfung des Antrags erteilt. Das elektronische Portal der Behörde für die Antragstellung 2019 soll seit der vergangenen Woche geöffnet sein, so dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt einzelne Unterlagen hochgeladen werden können.

Ebenfalls auf der Veranstaltung thematisiert wurde das Thema Umstrukturierung von Unternehmen. Dabei wurde der auch im Merkblatt enthaltene Hinweis bekräftigt, dass angesichts der zahlreichen und komplexen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem BAFA sinnvoll und geboten ist.

Zitat der Autoren:

Dr. Gernot-Rüdiger Engel: Die hohe Teilnehmerzahl zeigt, wie sehr das Thema Weiterleitung von Strom die Unternehmen derzeit umtreibt. Angesichts der Komplexität der gesetzlichen Neuregelungen ist das nicht verwunderlich.

Ekkehard Hübel: Der Hinweis auf die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 62a und 62b EEG ist zutreffend. Daher ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Vorschriften und gegebenenfalls die Inanspruchnahme fachlicher Expertise oberstes Gebot, um korrekte Antragsabgaben machen zu können.

Autor/in
Dr. Gernot-Rüdiger Engel

Dr. Gernot-Rüdiger Engel
Partner
Hamburg
gernot.engel@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 16639

Ekkehard Hübel

Ekkehard Hübel
Counsel
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