28.04.2017
28.04.2017
Das Merkblatt enthält praxisrelevante Erläuterungen für Unternehmen, die einen Antrag auf die Begrenzung der EEG-Umlage gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 stellen. Die Frist für die aktuelle Antragsrunde endet am 30. Juni 2017 und für neu gegründete Unternehmen am 30. September 2017. Bis dahin müssen die maßgeblichen Antragsunterlagen bei der Behörde eingegangen sein.
Überarbeitet oder ergänzt wurden im Merkblatt unter anderem Erläuterungen zu
Dr. Gernot-Rüdiger Engel |