28.04.2017

BAFA veröffentlicht neues Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen

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28.04.2017

BAFA veröffentlicht neues Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen

Das Merkblatt enthält praxisrelevante Erläuterungen für Unternehmen, die einen Antrag auf die Begrenzung der EEG-Umlage gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 stellen. Die Frist für die aktuelle Antragsrunde endet am 30. Juni 2017 und für neu gegründete Unternehmen am 30. September 2017. Bis dahin müssen die maßgeblichen Antragsunterlagen bei der Behörde eingegangen sein.

Überarbeitet oder ergänzt wurden im Merkblatt unter anderem Erläuterungen zu

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • den Anforderungen an selbstständige Unternehmensteile,
  • dem Nachweis der Strommengen und
  • der Vorabinformation der Behörde bei Antragstellung bis zum 31. Mai 2017.
 

Dr. Gernot-Rüdiger Engel
Partner
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg
Telefon +49 40 18067 16639
gernot.engel@luther-lawfirm.com