02.03.2017
02.03.2017
Cyber-Angriffe können jedes Unternehmen treffen. 69 % der deutschen Industrieunternehmen sind den Kriminellen bereits zum Opfer gefallen. Ob durch Malware oder Phishing – die Hacker versuchen verschiedene Wege, vertrauliche Informationen zu erbeuteten. Effektive Schutzmaßnahmen zu errichten, liegt daher in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Bei Versäumnissen droht der Geschäftsleitung die Haftung gegenüber der Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag von Dr. Michael Rath und Simon Heetkampin der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels.
Dr. Michael Rath |
Simon Heetkamp
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