12.09.2019
Was noch sehr fremd klingt, wird immer realistischer: Ressourcenabbau auf dem Mond und anderen Himmelskörpern. Ressourcennutzung und -abbau ist heute ein allgegenwärtiges Thema. Der Bedarf an Ressourcen steigt stetig, die irdischen Kapazitäten werden aber nicht größer. So überrascht es nicht, dass mit fortschreitender technischer Entwicklung in der Weltraumrobotik die Förderung von Rohstoffen im Weltall in das Blickfeld rückt. An möglichen abbaubaren Rohstoffen können beispielhaft Kohlenstoff, Eisen, Nickel, Chrom und Kobalt genannt werden. Gerade letzteres ist in seiner Beschaffung problematisch, wird jedoch für die vorangetriebene Elektromobilität verstärkt benötigt.
Juristisch bewegen sich Abbauaktivitäten im Weltall im Bereich des Weltraumrechts, das zunächst Gegenstand völkerrechtlicher Übereinkommen ist. Aber auch viele Staaten haben bereits nationale Weltraumgesetze erlassen. Auch die deutsche Bundesregierung hat dies für die zweite Hälfte der laufenden Legislaturperiode angekündigt. Speziell für den Ressourcenabbau im Weltraum haben jedoch bisher nur die USA und Luxemburg einen Rechtsrahmen geschaffen. Sie regeln u.a. den Eigentumserwerb an im Weltraum abgebauten Rohstoffen. Die Bundesregierung will jedoch auf eine völkerrechtliche Regelung warten. Dies kann dazu führen, dass ohne Not anderen Staaten der Vortritt auf dem sich entwickelnden Markt überlassen wird.
In einem aktuellen Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 2019, 1156 ff.) setzen sich die Luther-Autoren Altenschmidt und Hoss mit den tatsächlichen und rechtlichen Hintergründen des Ressourcenabbaus im Weltall auseinander. Sie schlagen vor, die Übergangszeit bis zur begrüßenswerten Schaffung eines völkerrechtlichen Übereinkommens durch nationale Regelungen zu füllen. So erscheint es sinnvoll, spezifische Vorgaben für den Ressourcenabbau in das Bundesberggesetz als eigenen Abschnitt zur Förderung der Ressourcen im Weltraum zu integrieren, der den Besonderheiten der Ressourcengewinnung im Weltraum Rechnung trägt. So würde ein fester Rechtsrahmen geschaffen, der für Rechtssicherheit und vor allem Investitionsschutz sorgen würde.
Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag inzwischen zur Kenntnis genommen, reagiert aber zurückhaltend. In einem Schreiben an Luther bedankte sich der Koordinator der Bundregierung für Luft- und Raumfahrt Thomas Jarzombeck MdB für den Beitrag und betonte den Einsatz der Bundesregierung für ein international abgestimmtes Regime zur Regelung der Ausbeutung von Ressourcen auf Himmelskörpern. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Mehrheitsposition im Rechtsausschuss des UN-Ausschusses zur friedlichen Nutzung des Weltraums, die internationale Regelungen und Standards als Voraussetzung für die kommerzielle Ressourcennutzung im Weltall ansehe.
Die jetzige Haltung der Bundesregierung ist eine konsequente Fortführung der Absage an unilaterale Lösungen. Abzuwarten bleibt aber, ob sie auch für die Entwicklung Deutschlands als Standort für die Luft- und Raumfahrtindustrie förderlich ist. Wer an die Entwicklung der Satellitenübertrag denkt und sieht, dass etwa führende Unternehmen in diesem Bereich von Luxemburg aus operieren, kann daran Zweifel haben.
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Rechtsanwalt
Partner
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