03.04.2020
Nachdem wir in den letzten Tagen auf die regulatorischen Anforderungen bei der Herstellung einfacher Masken und auf aktuelle Empfehlungen der EU Kommission im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungsverfahren von verschiedenen Mundschutz- bzw. Atemmasken und Schutzausrüstungen eingegangen sind, hat das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner eigenen Webseite eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur regionalen Herstellung von dringend benötigten Schutzausrüstungen wie Atemmasken, OP-Masken oder Schutzkittel eingestellt. Die Vergabe soll als sog. „Dringlichkeitsvergabe“ im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Entsprechende Angebote seitens der Hersteller sind kurzfristig bis zum 7. April 2020 24:00 Uhr abzugeben. Wesentliche Voraussetzungen sind, dass der Produktionsstandort in Deutschland liegt, dass bestimmte wöchentliche Mindestmengen eingehalten werden und die erste Lieferung bis zum 15. August 2020 erfolgen kann. Die geplanten Rahmenverträge sollen eine Laufzeit bis Ende 2021 haben.
Sowohl das gewählte Verfahren als auch die kurzen Fristen sowie die Beschränkung auf Produktionsstandorte in Deutschland werden in der Angebotsaufforderung mit den besonderen Anforderungen der Corona-Krise gerechtfertigt. Gewisse Rückendeckung haben öffentliche Auftraggeber für solche – vergaberechtlich eher ungewöhnlichen – Verfahren durch die am 1. April 2020 veröffentlichten Leitlinien der europäischen Kommission zur Beschaffung in Notsituationen erhalten.
Die Vergabeunterlagen zum Rahmenvertrag über die Lieferung von Schutzausrüstungen sind hier herunterzuladen.
Wir stehen für weitergehende Fragen jederzeit gern zur Verfügung und halten auf unserer Schwerpunktseite zur Corona/Covid-19 Epidemie weitere aktuelle Informationen sowie Guidelines bereit.
Dr. Rut Herten-Koch, M.A.
Partnerin
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Cornelia Yzer
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