13.07.2020

Das Europäische Kurzarbeiterprogramm „SURE”

Hintergrund

„Europa steht für die Menschen und ihre Arbeitsplätze ein“, so lautet die Zielsetzung des SURE-Gewährleistungsgesetz, mit dem der Bundestag das neue europäische Instrument zur Unterstützung für Kurzarbeit vorantreiben will. SURE steht dabei für „Support mitigating Unemployment Risks in Emergency“ und wird auf Deutsch als “Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage” bezeichnet.

1. Das „SURE“-Instrument

Das „SURE“-Instrument stellt eine vorübergehende finanzielle Unterstützung der EU an ihre Mitgliedsstaaten dar und soll die durch die Pandemie bedrohten Arbeitsplätze und Erwerbstätige schützen. Insgesamt werden von der EU bis zu 100 Mrd. EUR für Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zur Verfügung gestellt. Damit sollen die öffentlichen Ausgaben, die unmittelbar durch die Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen für Selbstständige entstehen, finanziert werden. Die EU finanziert diese Darlehen durch Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt.

Die finanzielle Unterstützung wird auf Antrag des jeweiligen Mitgliedstaates gewährt. Die Kommission ermittelt dabei, in welchem Umfang sich die öffentlichen Ausgaben des betreffenden Mitgliedstaates durch die Kurzarbeit und ähnliche Maßnahmen für Selbstständige erhöhen werden. Anhand dieser Ermittlungen werden die Darlehenskonditionen bestimmt.

2. „SURE“ als Zeichen europäischer Solidarität

Die COVID-19-Pandemie wird als eine der größten Herausforderungen für die europäischen Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Doch neben den zunächst primär im Fokus stehenden Sorgen um die Gesundheit der Bevölkerung, sind zunehmend die erheblichen wirtschaftlichen Folgen der Krise zu spüren, die sich auch auf die Arbeitsmärkte auswirken. Dabei haben auch die EU-Mitgliedstaaten mit dem Verlust von Arbeitsplätzen zu kämpfen. Rein nationale Krisenreaktionsstrategien der Mitgliedstaaten können der Problematik nur mit begrenztem Umfang entgegentreten.

Die EU-Verordnung des Rates Nr. 2020/672 vom 19.05.2020 soll diejenigen Mitgliedstaaten unterstützten, die in besonderem Maße von den negativen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen betroffen sind. „SURE“ bietet dabei eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung und soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, die negativen Folgen insbesondere für den Arbeitsmarkt abzuschwächen. So sollen Arbeitsplätze gesichert werden und das Risiko von Arbeits- und Einkommensverlust reduziert werden.

3. Ausblick

Das „SURE“-Hilfspaket kommt den von der Pandemie betroffenen Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern zu Gute und hat zum Ziel, das Arbeitslosigkeitsrisiko zu mindern. Dabei sollen Fachkräfte im Unternehmen gehalten werden, die voraussichtlich früher oder später wieder gebraucht werden, sobald die Krise überstanden ist.

Insbesondere international aufgestellte Unternehmen könnten davon profitieren, wenn sie flächendeckend innerhalb Europas auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen können.

Das „SURE“-Instrument soll den Mitgliedsstaaten zunächst bis zum 31.12.2022 zur Verfügung stehen.

Der Zeitraum der Verfügbarkeit kann auf Vorschlag der Kommission jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden.

Es bleibt abzuwarten, ob das „SURE“-Instrument seinem beabsichtigten Zweck, den Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden, erreichen kann oder ob mittelfristig gesehen Restrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen unumgänglich sind. Zur Frage des Personalabbaus während der Kurzarbeit siehe: https://www.luther-lawfirm.com/newsroom/blog/detail/kurzarbeit-und-betriebsbedingte-kuendigung

Autor/in
Achim Braner

Achim Braner
Partner
Frankfurt a.M.
achim.braner@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 23839

Nadine Ceruti

Nadine Ceruti
Counsel
Frankfurt a.M.
nadine.ceruti@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 24795