16.12.2016

Die neuen ICC-Schiedsregeln 2017

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16.12.2016

Die neuen ICC-Schiedsregeln 2017

Der ICC hat seine Schiedsregeln überarbeitet. Die neuen Vorschriften sollen die Verfahrenseffizienz steigern und mehr Transparenz bei verfahrensrechtlichen Entscheidungen des ICC-Courts schaffen. Darüber hinaus wurden gänzlich neue Regelungen für beschleunigte Verfahren eingeführt. Die neuen Regeln treten am 1. März 2017 in Kraft. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Die zitierten Regelungen verweisen auf die  ICC-Schiedsregeln 2017.

Verkürzte Fristen
Die Frist für die Erstellung der Terms of Reference wird mit den neuen Regeln von zwei auf einen Monat verkürzt (Art. 23). Das Schiedsgericht oder der Einzelschiedsrichter kann eine Fristverlängerung bei dem ICC-Court beantragen, soweit dies die Umstände des Falles erforderlich machen. Bei der überwiegenden Zahl der Verfahren dürfte eine Frist von einem Monat genügen und so die Schiedsrichter sowie die Parteien zu einem zügigen Abschluss des ersten Verfahrensabschnittes anhalten.

Begründete Entscheidungen
Mit den neuen Regeln besteht nun auch die Möglichkeit, dass der ICC-Court, auf Antrag einer Partei, seine verfahrensrechtlichen Entscheidungen begründet. Diese umfassen die Anfechtung und Ersatzbenennung von Schiedsrichtern (Art. 14 und Art. 15), die Konsolidierung von Verfahren (Art. 10) als auch prima facie Zuständigkeitsentscheidungen (Art. 6 (4)). Nach der alten Fassung der ICC-Schiedsregeln bedurfte es dazu noch der Zustimmung aller Parteien. Der ICC-Court kann die Begründung von Entscheidungen von einer Erhöhung der Verwaltungsgebühr abhängig machen.

Regeln für beschleunigte Verfahren
Die wahrscheinlich wichtigste Änderung stellt die Einführung von Regeln für beschleunigte Verfahren dar (Art. 30 und Appendix VI ICC-Rules). Die neuen Regeln gelten für Schiedsvereinbarungen, die nach Inkrafttreten der überarbeiteten Regeln, das heißt nach dem 1. März 2017, geschlossen wurden (Art. 30 (3)(a)). Es besteht auch die Möglichkeit eines Opt-Out (Art. 30(3)(b)). Die Regeln für beschleunigte Verfahren sind bei einem Streitwert von unter 2 Millionen USD einschlägig und sehen im wesentlichen folgende Abweichungen von den regulären ICC-Schiedsregeln vor:

  • Beschleunigte Ernennung eines Einzelschiedsrichters durch den ICC-Court, unabhängig von der konkreten Parteivereinbarung
  • Wegfall der Terms of Reference
  • Möglichkeit, die Zahl und den Umfang der Schriftsätze zu begrenzen
  • Keine Document Production
  • Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, soweit es der Einzelschiedsrichter für notwendig erachtet.
  • Der Schiedsspruch muss innerhalb von sechs Monaten ergehen.

Mit den neuen Regeln für beschleunigte Verfahren kommt der ICC insbesondere den Wünschen der Nutzer nach, die sich eine Alternative zu dem teilweise recht umfangreichen regulären Verfahren gewünscht haben. Bei Vereinbarung von ICC-Schiedsregeln nach dem 1. März 2017 sollten sich die Parteien insbesondere über die Regeln für beschleunigte Verfahren bewusst sein und diese, soweit nicht gewollt, abbedingen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass – selbst bei anderslautender Parteivereinbarung – immer ein Einzelschiedsrichter durch den ICC-Court ernannt wird. Das mag nicht immer passend sein. Der Umstand, dass es zudem keine Document Production gibt, kann Segen aber auch zugleich Fluch sein.

 

Dr. Richard Happ
Partner
richard.happ@luther-lawfirm.com
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 Georg Scherpf
Senior Associate
georg.scherpf@luther-lawfirm.com
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