07.09.2020
Nachdem die Gesundheitsministerkonferenz am 5. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen hat, ist der Weg frei für die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und das digitale Gesundheitsamt. Der Bund wird hierfür EUR 4 Milliarden bereitstellen. Darüber hinaus sollen bereits im Jahr 2020 Investitionsmittel nach Art. 104b Grundgesetz in die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände fließen.
Entscheidend wird sein, die Standards für den ÖGD so weit wie möglich zu harmonisieren und Interoperabilität zu gewährleisten. Der Bund wird zu diesem Zweck zentrale Plattformen schaffen, zum Beispiel das Melde- und Informationssystem DEMIS, das beim RKI aufgebaut wird. Die Länder haben sich im Pakt verpflichtet, gemeinsam festgelegte Mindeststandards einzuhalten. Ein sogenanntes „Reifegradmodell“ soll im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundes unter Beteiligung von Ländern, Kommunen und Experten bis Frühjahr 2021 erarbeitet werden und Basis für das Förderprogramm sein.
Da der Öffentliche Gesundheitsdienst föderal organisiert ist, wird bei allen anstehenden Schritten aber auch das jeweilige Landesrecht zu berücksichtigen sein. Länder, Kreise und Kommunen sollten deshalb schnellstmöglich mit der Statuserhebung beginnen, um unter Berücksichtigung des Landesrechts die Leistungen zu bestimmen, die im Gesundheitsamt digitalisiert werden sollen. Dabei gilt es auch den OZG-Umsetzungskatalog zu berücksichtigen, der die Verwaltungsdienstleistungen bestimmt, die bis Ende 2022 zu digitalisieren sind. Auch datenschutz- und vergaberechtliche Fragestellungen sollten von Beginn an mit bedacht werden.
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