23.12.2021

EU-Kommission billigt neue Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Hintergrund

Noch kurz vor Jahresende hat die EU-Kommission am 21. Dezember 2021 die neuen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) gebilligt. Diese lösen die seit 2014 gültigen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ab, die Ende dieses Jahres auslaufen.

Im Kern geht es bei der Überarbeitung der Leitlinien darum, wie hoch die Beihilfen sein dürfen, welche Branchen profitieren und ob die Unternehmen über die Beihilfen frei verfügen dürfen. Die Leitlinien müssen noch von der Kommission förmlich angenommen werden und gelten ab diesem Zeitpunkt (voraussichtlich Januar 2022).

Als Teil des Green Deal der Europäischen Kommission wurde bereits im Juni 2021 der mit Spannung erwartete Entwurf der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 zur Konsultation veröffentlicht. Die nun vorliegenden neuen Vorschriften wurden laut einer Pressemitteilung der Kommission mit den wichtigen, im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt in Einklang gebracht und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Europa wird beträchtliche nachhaltige Investitionen benötigen, um den ökologischen Wandel voranzutreiben. Einen erheblichen Teil davon wird der private Sektor stemmen, doch für einen raschen ökologischen Wandel werden staatliche Fördermaßnahmen benötigt. Mit den heute gebilligten neuen Leitlinien werden wir unsere Anstrengungen zur Dekarbonisierung unserer Gesellschaft verstärken. Sie werden unter anderem Investitionen der Mitgliedstaaten, auch in erneuerbare Energien, erleichtern, damit wir die Ziele unseres Grünen Deals schneller und kosteneffizient erreichen können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass unsere Beihilfevorschriften den europäischen Grünen Deals in vollem Umfang unterstützen“.

Mit Blick auf die künftig beihilfefähigen Sektoren sollten in der im Juni vorgelegten Entwurfsfassung lediglich noch 51 Sektoren als beihilfefähig eingestuft werden und damit im Umkehrschluss rund dreiviertel der bisherigen Branchen ihre Beihilfefähigkeit verlieren. Ein so radikaler Einschnitt ist in der finalen Fassung der Leitlinien nicht mehr vorgesehen. Es wird künftig – je nach Handels- und Stromkostenintensität – zwischen zwei Arten von Sektoren unterschieden: Sektoren, die einem „signifikanten Risiko“ unterliegen und Sektoren, die einem „Risiko“ unterliegen. Zusammen sind das 116 Sektoren. In Abhängigkeit des bestehenden Risikos können Entlastungen in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen werden.

Wie bereits im ursprünglichen Entwurf der Leitlinien angelegt sind grundsätzlich Gegenleistungen für die Gewährung der Beihilfe zu erbringen: Es müssen entweder Energieeffizienzmaßnahmen mit einem Amortisationszeitraum von bis zu 3 Jahren umgesetzt, mindestens 30 Prozent des verbrauchten Stroms aus CO2-freien Quellen bezogen oder mindestens 50 Prozent der Beihilfen in Projekte zur Treibhausgasminderung investiert werden.

Ferner sehen die neuen Leitlinien vor, dass die Mitgliedsstaaten Übergangsregeln für Unternehmen entwickeln können, die die neuen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beihilfe nicht mehr erfüllen.

Autor/in
Dr. Gernot-Rüdiger Engel

Dr. Gernot-Rüdiger Engel
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