04.04.2023
Die EU-Kommission hat am 22. März 2023 zwei neue Vorschläge für Richtlinien veröffentlicht:
Die Vorschläge sind Teil des von der EU verfolgten „Green Deals“, ein Konzept mit dem Ziel, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird.
Der Richtlinien-Vorschlag zur Förderung der Warenreparatur soll dem Verbraucher eine einfache und kostengünstige Reparatur ermöglichen, um zu verhindern, dass beschädigte Produkte weggeworfen werden, anstatt diese zu reparieren.
Die Richtlinie regelt die folgenden Pflichten der Hersteller, Verkäufer und Mitgliedstaaten:
Mit der Green Claims-Richtlinie soll insbesondere dem sog. Greenwashing (Werbung, die einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image verleiht ohne hinreichende Grundlage) und der Verwendung von intransparenten Nachhaltigkeitskennzeichnungen Einhalt geboten werden.
Der Richtlinienvorschlag gilt für alle freiwilligen Werbeaussagen von Unternehmen in Textform oder auf einem Umweltzeichen, die sich an Verbraucher in der EU richten und sich auf die Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistungen der Produkte, Dienstleistungen oder der Organisation des Unternehmens beziehen (z.B. „T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen“, „klimaneutraler Versand“, oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“).
Die Green-Claims Richtlinie regelt insbesondere Folgendes:
Für die Durchsetzung sieht der Vorschlag vor, dass Verstöße u. a. durch Verbraucherorganisationen im Wege einer Verbandsklage durchgesetzt werden können. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten Bußgeldvorschriften einführen, wobei der Höchstbetrag mindestens 4 % des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens in den betreffenden Mitgliedstaaten betragen soll.
Die Richtlinien-Vorschläge der Kommission liegen nun dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Prüfung vor. Sofern sie den Vorschlägen zustimmen und diese verabschieden, sind die Richtlinien von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Die Unternehmen sollten die Entwicklung der Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren verfolgen und ihre Produkte, Produktinformationen und Werbeaussagen prüfen, ob diese im Einklang mit den Richtlinien stehen. Andernfalls sollten diese für die Zukunft entsprechend angepasst werden. Insbesondere bei der Entwicklung neuer Produkte, welche technisch reparierbar sind, sollte von einem geplanten Verschleiß Abstand genommen werden, damit diese Produkte nachhaltiger werden.
Dr. Johannes Teichmann
Partner
Frankfurt a.M.
johannes.teichmann@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 26475
Rebecca Romig
Counsel
Frankfurt a.M.
rebecca.romig@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 10794