14.08.2020
Die Europäische Kommission hat am 24. Juli 2020 einen Vorschlag zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte zur Bewältigung der Corona-Virus-Pandemie vorgestellt. Das Capital Markets Recovery Package beinhaltet Änderungen der Prospektverordnung, der MiFlD Il-Richtlinie und der Vorschriften zur Verbriefung. Zentrales Element im Bereich der geplanten Änderungen der Prospektverordnung (VO (EU) Nr. 2017/1129) ist die Schaffung eines sog. "EU-Wiederaufbauprospekts" (EU Recovery prospectus). Mithilfe dieses Kurzprospekts soll eine schnelle Rekapitalisierung ermöglicht und Emittenten, deren Aktien seit mindestens 18 Monaten an einem geregelten Markt oder einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind, in die Lage versetzt werden, zu Beginn des Erholungsprozesses öffentliche Märkte für sich zu erschließen.
Der EU-Wiederaufbauprospekt zeichnet sich vor allem durch die nachfolgenden Merkmale aus:
Die Kommission bringt den geplanten EU-Wiederaufbauprospekt auf die einfache Formel, dass der neue Kurzprospekt für die Emittenten leicht zu erstellen, für Anleger leicht zu verstehen und für die zuständigen nationalen Behörden leicht zu prüfen sein soll.
Die vorgeschlagenen Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates.
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