30.01.2019

Gesellschaft mit variablem Stammkapital - „Game-Changer“ für die Fonds Management Industrie?

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Hintergrund

30.01.2019

Gesellschaft mit variablem Stammkapital - „Game-Changer“ für die Fonds Management Industrie?

Im November 2018 hat Singapur mit der Verabschiedung des Variable Capital Companies Act 2018 die gleichnamige Variable Capital Company („VCC“) als neue Gesellschaftsform geschaffen. Das besondere an der VCC ist, dass sie über ein schwankendes Stammkapital verfügt und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter Anteile zurücknehmen oder neu ausgeben kann. Die singapurische Regierung verkündet die VCC bereits als „Game-Changer“ für die Fonds Management Industrie.


Hintergrund

Singapur gilt in Asien als einer der wichtigen Knotenpunkte für Fonds Management. Die verwalteten Vermögen (Assets under Management) sind in den letzten fünf Jahren um durchschnittlich 15% pro Jahr gewachsen und erreichten Ende 2017 einen Wert von 3,3 Billionen SGD. Zwei Drittel davon werden in die Region Asien-Pazifik investiert.

Die Regierung in Singapur ist bestrebt, den Finanzstandort in der Zukunft als eines der führenden Fonds-Management-Zentren weltweit zu etablieren. Mit der VCC möchte man nun eine maßgeschneiderte Gesellschaftsform für Fonds Manager schaffen. Bei der Gestaltung der VCC orientierte sich der Gesetzgeber bewusst an Vorbildern aus Irland, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich. Die flexiblen Strukturen der VCC sollen Fonds Managern Anreize bieten, ihre Fonds zukünftig in Singapur anzusiedeln.
 

Stammkapital und Gesellschaftsanteile

Das Stammkapital der VCC entspricht dem Netto-Substanzwert („NAV“) des Unternehmens. Die VCC kann jederzeit bestehende Anteile basierend auf dem NAV zurücknehmen, oder neue Anteile ausgeben, ohne dass es jeweils eine Zustimmung der übrigen Gesellschafter benötigt. Hierdurch unterscheidet sich die VCC von den übrigen Kapitalgesellschaften im singapurischen Recht.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zu den übrigen Kapitalgesellschaften in Singapur ist, dass die VCC in der Lage ist, Dividenden aus ihrem Stammkapital zu zahlen. Andere Gesellschaftsformen dürfen nur aus ihren Gewinnen Dividenden ausschütten.
 

Stand-Alone oder Schirm-Fonds

Eine VCC kann sowohl als eigenständiger Fonds gegründet werden, als auch als Schirm-Fonds, unter dem verschiedene Sub-Fonds zusammengefasst werden. Sub-Fonds haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, verfügen aber über eigene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die von denen der anderen Sub-Fonds abgegrenzt sind.

Die Vermögenswerte eines Sub-Fonds können nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dach-Fonds oder eines anderen Sub-Fonds verwendet werden. Um die Zweckbindung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Sub-Fonds im Falle einer Insolvenz sicherzustellen, muss jeder Sub-Fonds separat aufgelöst werden.
 

Regulatorische Anforderungen

Jede VCC muss einen Fonds Manager bestellen, der über die erforderliche Lizenz der Monetary Authority of Singapore („MAS“) verfügt. Der Fondsmanager der VCC kann die Fondsverwaltung und die operativen Aufgaben an einen Dritten delegieren, sofern dieser als Fondsmanager in anderen Jurisdiktion reguliert ist. Der singapurische Fonds Manager der VCC trägt dabei allerdings weiterhin die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Die Liste der Anteilseigner der VCC, also der Investoren des Fonds, muss nicht im Handelsregister veröffentlicht werden.

Es steht jeder VCC frei, ihren Jahresabschluss entweder nach den Singapore Financial Reporting Standards (SFRS) zu erstellen, oder stattdessen die International Financial Reporting Standards (IFRS) oder die US-Amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) zu verwenden.
 

Fazit

Singapur möchte zu den beliebtesten Fonds-Ländern, wie Luxemburg oder den Cayman Islands, aufschließen und so die heimische Fonds-Wirtschaft stärken. Die MAS schätzt, dass alleine in den ersten zwei Jahren nach Einführung der VCC mehr als tausend neue Jobs in diesem Bereich entstehen werden. Das VCC-Rahmenwerk bietet günstige Bedingungen für Fonds Manager. Wie zügig Fonds Manager und Anleger allerdings in der Praxis tatsächlich Vertrauen zu dem neugeschaffenen Konstrukt fassen, bleibt noch abzuwarten.

English Version

 

 

Philipp Setz
Rechtsanwalt
Attorney at Law (Germany)Associate
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