12.10.2022
Start-ups werden in Deutschland in aller Regel in der Rechtsform der GmbH gegründet. Für die GmbH sprechen meist die besseren Argumente und nur selten wird man eine andere Rechtsform empfehlen können. Der Gründungsvorgang ist zwar nicht kompliziert, aber für die meisten Gründer dennoch Neuland. Wer sich vor der Gründung etwas mit dem Thema beschäftigt, kann es sich deutlich leichter machen und den Vorgang beschleunigen.
Die Entscheidung ist gefällt – es soll eine GmbH werden. Die muss aber noch mit Leben gefüllt werden. Folgende Punkte solltet ihr vorab klären:
Jede GmbH braucht einen Gesellschaftsvertrag. Hierin sind die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, vor allem aber zwingende Bestandteile wie Firma, Unternehmensgegenstand und Stammkapital geregelt. Bei einer Gründung mit dem sog. Musterprotokoll sind nur diese Punkte erfasst, für alles andere greifen die gesetzlichen Regelungen. Einen über das Musterprotokoll hinausgehenden Gesellschaftsvertrag könnt ihr euch entweder anwaltlich oder vom Notar erstellen lassen. Im Internet frei verfügbare Muster sind oft hilfreich um sich zu möglichen Regelungsinhalten zu orientieren, sollten aber nicht ungeprüft verwendet werden. Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament eurer Gesellschaft und kann später nur mit einer Mehrheit von 75% der Stimmen und notarieller Beurkundung wieder geändert werden.
Wenn die Eckdaten (und bei anwaltlicher Vorbereitung auch der Gesellschaftsvertrag) stehen, könnt ihr einen Notartermin für die Gründung vereinbaren. Hier freut sich der Notar über die in Schritt 1 genannten Eckdaten, denn diese braucht er für die Vorbereitung der Gründungsurkunde, der Gesellschafterliste, der Handelsregisteranmeldung und ggf. des Gesellschaftsvertrags. Im Notartermin werden dann die sog. Gründungsurkunde sowie der Gesellschaftsvertrag verlesen und beurkundet. Die Geschäftsführer unterzeichnen auch bereits die Gesellschafterliste und die Handelsregisteranmeldung. So kann vermieden werden, dass ihr noch ein zweites Mal zum Notar gehen müsst.
Die Handelsregisteranmeldung wird vom Notar jedoch erst dann zum Handelsregister eingereicht, wenn das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt worden ist. Denn in der Handelsregisteranmeldung bestätigen die Geschäftsführer bereits, dass dies erfolgt ist. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, schon vor der Gründung Kontakt zur entsprechenden Bank aufzunehmen, sich mit dem Prozess der Eröffnung eines Geschäftskontos dort vertraut zu machen und notwendige Unterlagen und Informationen einzuholen. So kann es nach dem Notartermin schnell losgehen. Das Stammkapital muss in der Höhe eingezahlt werden, die vereinbart wurde und sollte vor der Eintragung der GmbH in das Handelsregister auch nicht angetastet werden. Sonst droht hier eine Nachschusshaftung. Wenn das Stammkapital auf dem Konto eingegangen ist, teilt ihr dies dem beurkundenden Notar mit, der sodann die Handelsregisteranmeldung einreicht. Die Eintragung erfolgt dann in der Regel wenige Tage später. Ab diesem Zeitpunkt ist die GmbH wirksam gegründet. Herzlichen Glückwunsch!
Mit der Eintragung erhält die GmbH eine HRB-Nummer. Mit dieser könnt ihr die GmbH noch beim Gewerbe- und Finanzamt und der örtlichen IHK anmelden. Leider versenden Betrüger regelmäßig täuschend echt aussehende Schreiben an neu gegründete Gesellschaften mit dem Versuch, diese zu einer kostenpflichtigen Registrierung in falschen Registern zu bewegen. Seid daher bitte im Umgang mit derartigen Schreiben vorsichtig. Im Zweifelsfall kontaktiert bitte den beurkundenden Notar oder eure IHK.
Dr. Moritz Mentzel
Counsel
Berlin
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