31.10.2024
In unserem Blog-Beitrag „Haftung nach Strompreisverwerfungen an der Strombörse EPEX SPOT“ vom 31. Juli 2024 haben wir über die technische Störung an der europäischen Strombörse EPEX SPOT (European Power Exchange) am 25. Juni 2024 berichtet, die eine Abkopplung der EPEX SPOT-Märkte von der europäischen Kopplung (Single Day-Ahead Coupling) verursachte. Durch die technische Störung war die grenzüberschreitende Zuweisung von Verbindungskapazitäten kurzzeitig nicht möglich, sodass Spotmarktbeziehern kein Strom aus anderen Ländern angeboten wurde. Dies führte im Day-Ahead-Stromhandel zu erheblichen Preisverwerfungen für den 26. Juni 2024.
Eine Untersuchung des Vorfalls durch das Market Coupling Steering Committee (MCSC) hatte zum Ergebnis, dass die technische Störung durch ein Funktionsupgrade des Auktionshandelssystems der EPEX SPOT (EPEX SPOT auction trading system – ETS) verursacht wurde. Infolgedessen war das ETS für EPEX SPOT-Kunden vorübergehend nicht zugänglich. Zusätzlich habe es Verbindungsprobleme von Marktteilnehmern zum Handelssystem gegeben.
Infolge der durch die technische Störung verursachten Preisverwerfungen an der Strombörse mussten Stromkunden, die ihren Strom zu flexiblen Strompreisen über den Großhandel beziehen, Strom zu erheblich höheren Preisen als bei einer funktionierenden Marktkopplung erwerben. Insbesondere stromintensiven Kunden ist hierdurch ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.
Luther ist von Mandanten darum gebeten worden, die Fragen nach der Haftung für die Schäden, die sie infolge der ungeplanten Abkopplung des Handelssystems ETS vom europäischen Marktkopplungssystem erlitten haben, gutachterlich zu untersuchen.
Derzeit erstellen das Energy Team und das Complex Disputes Team von Luther ein Gutachten, das für verschiedene Fallgruppen die Erfolgsaussichten einer Inanspruchnahme der EPEX Spot S.A. oder anderer Beteiligter auf Schadensersatz darstellt und bewertet. Darin werden nicht nur die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen aus den zumeist internationalen Rechtsbeziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem aus öffentlich- und privatrechtlicher Perspektive analysiert, sondern darüber hinaus prozessual-strategische Überlegungen angestellt, etwa zu der Wahl des internationalen Forums und dem geeigneten prozessualen Mittel.
Das Gutachten soll unseren Mandanten eine Grundlage für ihre Entscheidung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den oder die Verursacher ihres Schadens geben.
Bei Fragen rund um das Thema der Haftung und Geltendmachung von möglichen Ansprüchen, insbesondere zu Inhalt und Verfügbarkeit des derzeit erstellten Gutachtens, wenden Sie sich gerne an stromboerse@luther-lawfirm.com.
Das Energy Team verfügt über fundierte Expertise und langjährige Praxiserfahrungen insbesondere in den Bereichen Energievertragsrecht und Energiehandelsverträge.
Das Complex DisputesTeam von Luther ist sehr erfahren in der Bewältigung hochkomplexer Streitigkeiten und Massenverfahren, oft mit grenzüberschreitendem Bezug.
Bei Bedarf ziehen wir unsere unyer-Partner Fidal und KWR aus Frankreich und Österreich hinzu.
Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782
Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.
Partnerin
Köln
borbala.dux@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25100
Dr. Richard Happ
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richard.happ@luther-lawfirm.com
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Dr. Holger Stappert
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Düsseldorf
holger.stappert@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 24843
Gerd Stuhlmacher
Partner
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+49 89 23714 25777
Dr. Angelo Vallone
Partner
Düsseldorf
angelo.vallone@luther-lawfirm.com
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Dr. Marco Jerczynski
Counsel
Essen
marco.jerczynski@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 0