31.07.2024

Haftung nach Strompreisverwerfungen an der Strombörse EPEX SPOT

Was ist passiert?

Am 25. Juni 2024 kam es an der europäischen Strombörse EPEX SPOT (European Power Exchange) zu einer technischen Störung im Handelssystem, die eine Abkopplung der EPEX SPOT-Märkte von der europäischen Kopplung (Single Day-Ahead Coupling) verursachte. Die Europäische Strombörse EPEX SPOT SE hat ihren Sitz in Paris und betreibt kurzfristigen Stromhandel in 13 Ländern Europas.

Durch die technische Störung war die grenzüberschreitende Zuweisung von Verbindungskapazitäten kurzzeitig nicht möglich. So konnte Spotmarktbeziehern kein Strom aus anderen Ländern angeboten werden. Dies führte im Day-Ahead-Stromhandel zu erheblichen Preisverwerfungen für den 26. Juni 2024 insbesondere in Deutschland, Frankreich und Österreich mit Spitzenpreisen von bis zu 2,33 €/kWh für das deutsche Liefergebiet. Zum Vergleich: Am Tag vor dem Preisausschlag lag der Strompreis noch bei durchschnittlich 7,5 Cent/kWh.

Haftung für Schäden aus Preisverwerfungen

Betroffen von der Störung sind Stromkunden, vor allem gewerbliche Kunden, die ihren Strom zu flexiblen Strompreisen über den Großhandel und nicht über Festpreisverträge beziehen. Sie mussten ihren Strom zu unvorhergesehenen, erheblich höheren Preisen erwerben.

In einer solchen Situation stellen sich zwangsläufig Fragen nach der Haftung für die Schäden, die Stromkunden infolge der ungeplanten Abkopplung des Handelssystems vom europäischen System erlitten haben, und auf welchem Weg geschädigte Stromkunden Schadensersatz erhalten können. Hierbei sind komplexe Rechtsfragen auf der Schnittstelle von grenzüberschreitendem Zivil- und Prozessrecht sowie europäischem Energierecht zu klären. So sind insbesondere die zumeist internationalen Rechtsbeziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem aus öffentlich- und privatrechtlicher Perspektive zu analysieren und prozessual-strategische Entscheidungen zu treffen, etwa zu der Wahl des internationalen Forums und dem geeigneten prozessualen Mittel.

Unsere Expertise

Das Energy Team und das Complex Disputes Team von Luther arbeiten diese Fragen sorgfältig auf, um Mandanten die für ihre individuelle Situation am besten geeigneten Maßnahmen zur außergerichtlichen oder – wenn nötig – streitigen Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen empfehlen zu können. Bei Bedarf ziehen wir unsere unyer-Partner Fidal und KWR aus Frankreich und Österreich hinzu.

Das Energy Team von Luther verfügt über fundierte Expertise und langjährige Praxiserfahrungen insbesondere in den Bereichen Energievertragsrecht und Energiehandelsverträge. Das Complex Disputes Team von Luther ist sehr erfahren in der Bewältigung hochkomplexer Streitigkeiten und Massenverfahren, oft mit grenzüberschreitendem Bezug.

Bei Fragen rund um das Thema der Haftung und Geltendmachung von möglichen Ansprüchen wenden Sie sich gerne an stromboerse@luther-lawfirm.com.

Autor/in
Dr. Stephan Bausch, D.U.

Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782

Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.

Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.
Partnerin
Köln
borbala.dux@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25100

Dr. Richard Happ

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Dr. Holger Stappert

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Gerd Stuhlmacher

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Dr. Angelo Vallone

Dr. Angelo Vallone
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Dr. Marco Jerczynski

Dr. Marco Jerczynski
Counsel
Essen
marco.jerczynski@luther-lawfirm.com
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