29.05.2020

Handlungsoptionen in der Corona Krise: Die Sanierung in Eigenverwaltung als Alternative zu den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen?

Hintergrund

Seit mehreren Wochen befinden sich die Unternehmen weltweit in einem Ausnahmezustand. Die COVID 19 Pandemie hat in vielen Unternehmen die Umsätze schlagartig einbrechen lassen. Besonders betroffen sind der Einzelhandel, die Tourismusbranche, die Gastronomie und viele weitere Branchen. Viele Unternehmen sind in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Die Bundesregierung stützt die deutschen Unternehmen mit umfangreichen Sofortmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen und Überbrückungskredite der KfW.

Die Geschäftsleiter der Unternehmen müssen in diesen Zeiten die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besonders intensiv beobachten und bei Anzeichen einer negativen Entwicklung frühzeitig Maßnahmen einleiten. Bei der Prüfung geeigneter Maßnahmen sollten die Geschäftsleiter allerdings den Fokus nicht ausschließlich auf die staatlichen Sofortmaßnahmen legen, sondern auch die Sanierungsmöglichkeiten nach der Insolvenzordnung in die Prüfung einbeziehen.

Die Sanierung in Eigenverwaltung als Alternative?

In jedem Einzelfall sollte auf der Grundlage einer Liquiditätsplanung geprüft werden, ob die staatlichen Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel die Aufnahme von KfW-Krediten, geeignet sind, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig zu verbessern. Denn in vielen Fällen zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Aufnahme von KfW Krediten nur einen kurzfristigen Effekt haben. So können beispielsweise ausgebliebene Umsätze aufgrund von Geschäftsschließungen in Zukunft nicht mehr kompensiert werden. Die Unternehmen werden folglich eine hohe Schuldenlast zu tragen haben. Eine Unternehmenssanierung durch Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens kann daher eine echte Alternative zu den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Sofortmaßnahmen sein. So können Sanierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Verfahrens erarbeitet werden, damit das Unternehmen am Markt wieder wettbewerbsfähig wird und rentabel wirtschaften kann.

Das Eigenverwaltungsverfahren

Nach der Insolvenzordnung ist eine Sanierung des Unternehmens durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung möglich. Ziel des Verfahrens ist, das Unternehmen zu erhalten und nachhaltig zu restrukturieren.

Die Restrukturierung gelingt bei geeigneten Unternehmen durch frühzeitige Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligen, insbesondere mit den Gläubigern des Unternehmens und der Aufstellung eines Insolvenzplans. Der Insolvenzplan beinhaltet insbesondere die quotale Befriedigung der ungesicherten Gläubiger und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, wie z.B .einen Kapitalschnitt, Anteilsübertragungen, Sachkapitalerhöhungen durch Einbringung von Forderungen (Debt Equity Swap) und Umwandlungsmaßnahmen.

Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren wird in einem Eigenverwaltungsverfahren kein Insolvenzverwalter bestellt. Das bisherige Management darf das Verfahren selbst steuern und wird hierbei von einem erfahrenen Sanierungsexperten unterstützt. Die Geschäftsführung wird während des Eigenverwaltungsverfahrens von einem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht, der von dem schuldnerischen Unternehmen und den Gläubigern unabhängig ist. Bei größeren Unternehmen muss ein vorläufiger Gläubigerausschuss gebildet werden, der die Interessen der Gläubiger in dem Eigenverwaltungsverfahren wahrnimmt. Das Eigenverwaltungsverfahren endet mit dem ausgearbeiteten und von den Gläubigern genehmigten Insolvenzplan. Das Unternehmen wird dann nach einer Restrukturierungsphase von ca. 6 Monaten entschuldet aus dem Verfahren entlassen.

Fazit

Bei Anzeichen einer negativen Entwicklung sollten die Geschäftsleiter der Unternehmen neben den staatlichen Sofortmaßnahmen auch die Sanierungsmöglichkeiten eines Eigenverwaltungsverfahrens in ihre Prüfung aufnehmen. Mit ausreichend Vorbereitungszeit können im Vorfeld die wesentlichen Gläubiger, Kunden und Lieferanten analysiert werden. Auf dieser Grundlage kann dann eine ganzheitliche Bewertung im Einzelfall folgen und eine nachhaltige Sanierungsstrategie erarbeitet werden.

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