30.04.2021

Herausforderungen für Geschäftsreisende aus UK nach dem Brexit

Hintergrund

Was müssen Geschäftsreisende aus UK beachten, wenn sie nach Deutschland einreisen möchten? Leider einiges. Der nachfolgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Tücken und Hürden, denen sich Geschäftsreisende aus UK nach dem Brexit ausgesetzt sehen.

Erfordernis eines Visums

Britische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in Länder des Schengen-Raums reisen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie als Tourist reisen, um Familie oder Freunde zu besuchen, um an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder für ein Kurzzeitstudium oder eine Ausbildung. Soll hingegen eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, gleich ob abhängig oder selbständig, ist ein Visum erforderlich. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Visa-Kategorien

Es gibt verschiedene Arten von Visa (Kategorie "A", "C" und "D") für die Einreise in den Schengen-Raum. Das Visum der Kategorie A steht für das Flughafentransitvisum. Ein Flughafentransitvisum ist für Nicht-EU-Bürger gedacht, die von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land reisen, der Flugwechsel aber in einem Schengen-Land stattfindet. Das Visum der Kategorie D wird für Nicht-EU-Bürger ausgestellt, die in einem der Schengen-Staaten studieren, arbeiten oder sich dort dauerhaft aufhalten wollen. Für die Einreise zum Zweck einer kurzzeitigen beruflichen Erwerbstätigkeit in Deutschland, muss dagegen ein Visum der Kategorie C beantragt werden, auch wenn diese nur wenige Tage andauert. Bei dem Visum der Kategorie C handelt es sich um ein Kurzzeitvisum, das den Aufenthalt im Schengen-Raum für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Gültigkeit des Visums, erlaubt. Es kann, je nach Zweck der Reise, in unterschiedlicher Form ausgestellt werden:

  • Visum für die einmalige Einreise,
  • doppeltes Einreisevisum und
  • Mehrfacheinreise-Visum.

Mit einem Visum für die einmalige Einreise kann der Inhaber nur einmal innerhalb eines bestimmten Zeitraums in den Schengen-Raum einreisen. Sobald der Visuminhaber den Schengen-Raum verlassen hat, kann er nicht mehr zurückkehren, auch wenn er nicht die erlaubte Anzahl von Tagen ausgeschöpft hat.

Das Visum für die einfache Einreise unterscheidet sich von einem Visum für die doppelte Einreise nur dadurch, dass man mit dem Visum für die doppelte Einreise in den Schengen-Raum zurückkehren kann, sobald man ihn verlassen hat. Wenn man den Schengen-Raum zum zweiten Mal mit diesem Visum verlässt, hat man jedoch kein Recht mehr auf Wiedereinreise.

Mit einem Visum für die mehrfache Einreise kann der Inhaber beliebig oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, solange er nicht gegen die 90/180-Regel verstößt, nach der das C-Visum zum Aufenthalt im Schengen-Raum für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen berechtigt. Mehrfache Einreisevisa werden mit unterschiedlichen Gültigkeitsdauern ausgestellt, die von sechs Monaten bis maximal fünf Jahren reichen.

Allerdings werden Visa für die mehrfache Einreise gemäß Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft nur erteilt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er insbesondere aus beruflichen Gründen zu häufigen und regelmäßigen Reisen in den Schengen-Raum verpflichtet ist und seine Integrität und Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat, indem er die ihm zuvor erteilten Visa vorschriftsmäßig verwendet hat.

Beantragung

Die Beantragung eines C-Visums erfolgt regelmäßig nicht bei der deutschen Botschaft selbst, sondern bei dem externen Dienstleister TLScontact. Um das Visum zu beantragen, ist es zunächst notwendig, sich auf der Homepage des Dienstleisters zu registrieren und einen Termin zu vereinbaren. Außerdem muss ein Visumantragsformular ausgefüllt werden.

Für die eigentliche Beantragung des Visums wird dann ein Termin im Servicecenter von TLScontact vereinbart. Zu diesem Termin muss der Antragsteller regelmäßig persönlich erscheinen, da auch die biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfasst werden. Zum Termin sind alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, u. a. der Reisepass, ein biometrisches Farbfoto (maximal sechs Monate alt), ein Nachweis über den Grund der Geschäftsreise etc. Zu beachten ist, dass der Antrag auf das Visum frühestens sechs Monate vor Reisebeginn gestellt werden kann. Die Bearbeitungszeit des Visumantrages beträgt regelmäßig zwei Wochen, so dass wir empfehlen, den Antrag mindestens 20 Tage vor Abreise zu stellen.

Autor/in
Achim Braner

Achim Braner
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Frankfurt a.M.
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Nadine Ceruti

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