06.04.2020
Autorinnen: Dr. Stefanie Hellmich, LL.M. und Eva Maria Amoah
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung der Corona-Pandemie müssen viele Beschäftigte spontan ins Home Office wechseln. Diese Verlegung der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte birgt datenschutzrechtliche Risiken, welche Unternehmen mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen minimieren können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie verschiedene Aufsichtsbehörden haben bereits entsprechende Vorkehrungen für das sichere Arbeiten von zuhause aus empfohlen. Diese und weitere Tipps sollen im Folgenden als eine erste Handreichung für Unternehmen dienen.
Bei der Arbeit im Home Office sollten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsanforderungen wie am Arbeitsplatz im Büro erfüllt werden. Soweit vom heimischen Schreibtisch aus personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten daher die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch am Arbeitsplatz im Büro. Dies gilt insbesondere für die Pflicht, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zu treffen, um so Datenschutzverstöße zu verhindern. Diese Pflicht trifft zunächst das Unternehmen, das die technischen Voraussetzungen - etwa in Form der Einrichtung eines Virtual Private Network (VPN) - zu schaffen hat und Mitarbeitern entsprechende Verhaltensregelungen an die Hand geben muss. Neben klaren Regelungen diesbezüglich ist es wichtig, dass diese auch an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert werden.
Neben der IT-Sicherheit sollte ferner gewährleistet sein, dass auch auf dem privaten Schreibtisch der Schutz von geschäftlichen Daten höchste Priorität hat. Auch hier sollte das Sicherheitsniveau aus dem Büro aufrecht erhalten werden. Der Arbeitsplatz sollte daher insbesondere so organisiert werden, dass sich private und betriebliche Daten nicht vermischen.
Das BSI rechnet vermehrt mit kriminellen Versuchen durch speziell präparierte E-Mails (sog. Phishing Mails) oder Telefonanrufe, um so an vertrauliche Informationen und Daten von Unternehmen zu gelangen. Kriminelle Angreifer würden sich dabei auf das Thema Corona Virus sowie die damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Maßnahmen beziehen. Hierbei suggerieren sie aufgrund der Notsituation einen hohen Handlungsdruck, weshalb hier ein umsichtiges Handeln zwingend geboten ist. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass einfache Maßnahmen zur Abwehr solcher Angriffe befolgt werden.
In unserem FAQ geben wir Antworten zu den gängigsten datenschutzrechtlichen Fragen im Unternehmen im Umgang mit dem Coronavirus (z. B. zu Fragerechten und Meldepflichten). Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner zu den rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus, der Eindämmungsmaßnahmen sowie der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Regierung finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Dr. Stefanie Hellmich, LL.M.
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