15.04.2021

NFTs - was sind das und wenn ja, wie viele?

Autor: Adrian Freidank

Hintergrund

Was haben der Twitter-Gründer Jack Dorsey, die amerikanische Profibasketballliga NBA, die Band Kings of Leon und der Digitalkünstler Beeple gemein? NFTs oder Non-Fungible Tokens. Mit diesen noch relativ neuen digitalen Tokens können gerade digitale Inhalte und die Rechte daran über die Blockchain übertragen werden, wobei jeder Token einzigartig ist und stellvertretend für einen „digitalen Gegenstand“ steht.

Dorsey hat vor kurzem seinen ersten Tweet für USD 2,5 Mio. per NFT versteigert und die NBA betreibt mit Top Shot eine Plattform, in der man wichtige Momente der NBA-Geschichte in der Form von kurzen Video-Clips wie digitale Sammelkarten per NFT „besitzen“ kann. Die Kings of Leon haben ihr letztes Album per NFT verkauft und Beeple hat mit der Versteigerung einer Collage aus 5.000 Fotos bei Christies für knapp USD 70 Mio. diverse Rekorde gebrochen.

Was sind NFTs?

NFTs stellen eine Asset-Klasse aus dem Bereich der Kryptowährungen dar oder besser gesagt der Blockchain-Technologie, wobei der englische Ausdruck fungible für „vertretbar“, „austauschbar“ oder „ersetzbar“ steht und die NFT insbesondere von den „normalen“ Kryptowährungen abgrenzen soll. Bei diesen „normalen“ Kryptowährungen, zum Beispiel den Bitcoins, ist jeder Coin gleich. Wie bei einer traditionellen Währung ist es bei der Nutzung und Bezahlung mit Bitcoin egal, mit welchem konkreten Coin bezahlt wird oder welcher konkrete Coin übertragen wird. NFTs sind im Gegensatz dazu einzigartig und werden deshalb genutzt, um die „Inhaberschaft“ bestimmter Assets mit einen einzigartigen NFT zu verbinden und dadurch einer Person zuzuweisen. Das kann beispielsweise funktionieren, indem – vereinfacht ausgedrückt – in dem einzelnen NFT das Asset verlinkt ist, welches übertragen werden soll (zum Beispiel der erste Tweet von Jack Dorsey). Dieser NFT wird über eine Blockchain-Transaktion dann von den VerkäuferInnen oder den AuktionatorInnen an die KäuferInnen übertragen. Das kann sogar auch als sogenannter Smart Contract geschehen, welcher die Transaktion nach der Zahlung des Kaufpreises automatisiert auslöst und den NFT überträgt. KäuferInnen haben diesen NFT dann in ihrer Wallet und können damit nachweisen, dass sie die „InhaberInnen“ eines bestimmten Assets sind. Doch mit diesen Smart Contracts ist noch mehr möglich: beispielsweise können sie so programmiert werden, dass KünstlerInnen nicht nur beim ersten Verkauf den Verkaufspreis erhalten, sondern an jedem weiteren Verkauf prozentual am Verkauf mitverdienen. Das funktioniert zumindest dann automatisch, wenn der Kaufpreis in einer Kryptowährung bezahlt wird, die auf der gleichen Blockchain „lebt“, wie der NFT.

NFTs benötigen begleitende rechtliche Regelungen

Aus rechtlicher Sicht ist dabei zu beachten, dass die Rechtslage in den meisten Fällen jedoch nicht durch den NFT bestimmt wird, sondern abseits der jeweiligen Blockchain gesondert geregelt werden muss. In den genannten Beispielsfällen geht es jeweils um die Übertragung von digitalen Inhalten (digitale Kunstwerke, Video-Clips, Tweets), sodass sich die Frage stellt, was genau in rechtlicher Hinsicht hier übertragen werden soll. Im Fall des Albums der Kings of Leon erhält man mit dem NFT zum Beispiel das Recht auf einen Download des Albums inklusive eines besonderen Albumcovers. Bei NBA Top Shots erlangt man nach den AGB lediglich die „Inhaberschaft“ hinsichtlich des NFTs und die Lizenz, den „gekauften“ Moment in der App anzusehen und weiterzuverkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Das bedeutet also nicht, dass einem dieser „Moment“ (gemeint ist der Video-Clip) auch wirklich gehört, man kann zum Beispiel anderen nicht verbieten, den gleichen Video-Clip auf YouTube hochzuladen. In den Fällen von Beeple und Jack Dorsey wurde vermutlich zwischen Verkäufer und KäuferIn in einem Lizenzvertrag vereinbart, was es bedeutet einen Tweet oder ein digitales Kunstwerk zu „besitzen“. Der NFT dient in diesem Verhältnis lediglich als Dokumentation der Rechteübertragung, die über eine „normale“ urheberrechtliche Lizenz abseits der Blockchain stattfindet. Auch die automatische Beteiligung der KünstlerInnen an weiteren Verkäufen muss in einem Vertrag abseits der Blockchain rechtlich geregelt werden. Lediglich die tatsächliche Durchsetzung dieser rechtlichen Verpflichtung funktioniert dann automatisiert per Smart Contract auf der Blockchain.

Unser Kommentar

Vorteil der Nutzung von NFTs ist die in der Blockchain-Technologie begründete Fälschungssicherheit. Allerdings kann man durchaus in Frage stellen, ob für die oben genannten Einsatzszenarien eine fälschungssichere Blockchain tatsächlich erforderlich ist. Deutlicher Nachteil der Blockchain ist der enorme Energieverbrauch, den gerade Blockchains wie Bitcoin und Ethereum verursachen. Zwar ist der Energieverbrauch einer einzelnen Transaktion natürlich nicht gleichzusetzen mit dem Energieverbrauch des Gesamtsystems und die beispielsweise von NBA Top Shots eingesetzte Blockchain der Flow-Technologie hat wohl einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch als viele bekannte Kryptowährungen. Dennoch sollte man sich die Frage stellen, ob der zweifelhafte Nutzen von NFTs auch einen vergleichsweise niedrigen Energieverbrauch im Jahre 2021 rechtfertigen kann. Zudem ist stets zu beachten, dass NFTs in der Regel nicht für sich alleine stehen und daher begleitende rechtliche Regelungen in Form von traditionellen Verträgen benötigen, um Lizenz-, Schutz- und Verwertungsrechte und die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig zu regeln.

Autor/in
Adrian Freidank

Adrian Freidank
Counsel
Köln
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