24.01.2020
Das Bundeswirtschaftsministerium („BMWi“) hat heute den Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle („GWB-Digitalisierungsgesetz“) veröffentlicht. Im Vergleich zu der letzten „inoffiziellen“ Entwurfsfassung vom 7. Oktober 2019, die bereits in der Öffentlichkeit kursierte, ergaben sich noch einige Änderungen. Kernpunkte der Gesetzesnovelle sind aber nach wie vor neue Vorschriften für die Digitalwirtschaft sowie Änderungen im Bußgeld-, Schadenersatz- und Transaktionskartellrecht.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das deutsche Kartellrecht an die Herausforderungen des digitalen und globalisierten Zeitalters anzupassen. Grundlage hierfür ist u.a. die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie "Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen" (2018) sowie der Bericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 "Ein neuer Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft" (2019). Zudem dient das GWB-Digitalisierungsgesetz der Umsetzung der europäischen ECN+-Richtlinie (RL 2019/1), mit der v.a. eine Erweiterung der Rechte von Kartellbehörden einhergeht. Der Entwurf basiert insbesondere auf dem Grundgedanken, dass Daten (und der Zugang zu ihnen) als Wertschöpfungsfaktor den Wettbewerb erheblich beeinflussen können.
Die 10. GWB-Novelle soll zunächst die Missbrauchsaufsicht in der Digitalwirtschaft (vor allem gegenüber großen Plattformen) verschärfen, u.a. durch:
Ferner enthält der Entwurf wesentliche Änderungen zur Fusionskontrolle:
Zu den weiteren wichtigen Änderungen zählen u.a. ein neu eingeführter Anspruch von Unternehmen gegenüber dem Bundeskartellamt auf eine kartellrechtliche Bewertung von Kooperationen. Im Übrigen sieht der Entwurf umfangreiche Änderungen im Verfahrensrecht (z. B. Auskunftsansprüche, einstweilige Maßnahmen) und Bußgeldrecht (z. B. neue Bußgeldtatbestände, Kronzeugenregelung, Verjährung) vor. Im Vergleich zu seiner Vorgängerfassung wurden u.a. auch Änderungen zu den Zumessungskriterien für die Festsetzung einer Geldbuße, zur Kronzeugenregelung und zu Ermittlungsbefugnissen des Bundeskartellamtes vorgenommen.
Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen letztlich Einzug in den Regierungsentwurf und nach dem weiteren Gesetzgebungsverfahren in das GWB finden werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es wesentliche kartellrechtliche Änderungen für die Digitalwirtschaft geben wird, sich darüber hinaus aber auch alle anderen Branchen auf – bereits im Vorfeld kontrovers diskutierte – Neuerungen im Bußgeld-, Schadenersatz- und Transaktionskartellrecht einstellen müssen.
Dr. Sebastian Felix Janka, LL.M. (Stellenbosch)
Partner
München
sebastian.janka@luther-lawfirm.com
+49 89 23714 10915
David Wölting
Senior Associate
Düsseldorf
david.woelting@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 24990