16.09.2016
15.09.2016
Reichsbürger verhängen Bewerbungsstopp für Anwälte
Immer wieder drohen sog. Reichsbürger Politikern und Beamten mit der Geltendmachung von vermeintlichen Schadensersatzansprüchen in sechs- oder gar siebenstelliger Höhe.
Grundlage ihrer Fantasieforderungen sind oftmals die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des jeweiligen Reichsbürgers. In diesen werden Schadensersatzansprüche für verschiedenste Sach-verhalte vorgesehen: So führt etwa die „Behinderung des freien Weges“ zu einer Schadensersatz-forderung von 50.000 EUR, „Ignorieren von Willenserklärungen jeglicher Art“ kostet 500.000 EUR. Ist der Schuldner bewaffnet, werden 1.000.000 EUR fällig.
Auch Rechtsanwälte, die Abmahnschreiben an einen Reichsbürger richten, sind vor Überraschungen nicht sicher: Auf ein Abmahnschreiben an einen Reichsbürger erhielt ein Rechtsanwalt des Complex Disputes-Teams postwendend die Mitteilung, seine „in der Tat recht originelle Bewerbung“ könne nicht berücksichtigt werden – zurzeit herrsche ein Annahmestopp für Bewerbungen. Darüber hinaus sei die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Regierungsbeamten und Rechtsanwälten durch ein apostolisches Schreiben des Papstes aufgehoben worden. Einfach nur kurios.
In einem anderen Fall wurde der Rechtsanwalt, der das Abmahnschreiben unterzeichnet hatte, selbst zur Zielscheibe des Reichsbürgers. Dessen Forderung: 125.000 US-$ wegen der Verletzung des Gebots „Privat-Streng-Vertraulich“. Denn der Rechtsanwalt hatte die Korrespondenz seines Mandanten mit dem Reichsbürger gelesen.
Trotz der oftmals wirren Sprache und der Haltlosigkeit ihrer Forderungen ist mit den Reichsbürgern nicht zu spaßen. Ihre vermeintlichen Forderungen versuchen die Reichsbürger mit der sog. „Malta-Masche“, über die wir schon berichteten, durchzusetzen. Um sich gegen diese Schikane wirksam zu schützen, sind rechtzeitige Gegenmaßnahmen zu empfehlen.
Dr. Stephan Bausch, D.U. |
Simon Heetkamp |