31.03.2017
31.03.2017
Im Bundestag wird derzeit der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“ verhandelt. Das Gesetz betrifft alle Arten von Genehmigungs- und Planungsverfahren, vor allem bei Großprojekten, u.a. bei Kraftwerken, Industrievorhaben und Verkehr. Ziel der Novelle ist es, das Bundesrecht zur UVP an die Vorgaben der zuvor novellierten EU-Richtlinie anzupassen (2014/52/EU).
Prof. Dr. Leidinger aus dem Düsseldorfer Büro von Luther, spezialisiert auf Umwelt- und Planungsrecht, hat als Sachverständiger an der Beratung des Gesetzentwurfs im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen (BT-Drs. 18/11499). Er kritisiert, dass die UVP-Novelle zu einer höheren Regelungsdichte für künftige Genehmigungsverfahren führen wird:
„Den selbst gesteckten Ansprüchen wird der Entwurf nur teilweise gerecht. Zu kritisieren ist zunächst, dass es dadurch zu einer Steigerung der Komplexität der UVP kommen wird. Das Verhältnis des UVPG zum Fachrecht ist nicht hinreichend klar geregelt, was in der Praxis zu Schwierigkeiten führen wird. Und schließlich kommt es zu Verschärfungen der Regelungen jenseits der unionsrechtlichen Vorgaben der UVP-Richtlinie. Im Ergebnis besteht daher bei einer ganzen Reihe von Gesetzesregelungen des Entwurfs konkreter Änderungs- oder Anpassungsbedarf.“
Schon jetzt müssen Industrie und gewerbliche Betriebe bei der Planung von Großprojekten die Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beachten, d.h. eine Prüfung der Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens auf die Umwelt vornehmen.
Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sollen künftig die Schutzgüter der UVP erweitert werden. Zudem gibt es Änderungen bei der Erstellung eines UVP-Berichts durch den Vorhabenträger, bei den Vorgaben für die Öffentlichkeitsbeteiligung und hinsichtlich des Einsatzes elektronischer Instrumente zur Erweiterung der Informationsmöglichkeiten Dritter. Durch die jetzt vorgesehen Regelungen wird die Komplexität der UVP in der Praxis also weiter gesteigert. Zudem könnte es künftig für Unternehmen schwieriger werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, da eine Veröffentlichung von Unterlagen im Internet vorgeschrieben werden soll.
Prof. Dr. Leidinger hat seine Kritikpunkte in einer Stellungnahme zusammengefasst. Auf dieser Grundlage hat er am 29. März 2017 als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin Stellung genommen:
www.bundestag.de/blob/500556/d6c34b01b5d8e0811a13f9e80f84c5dd/18-16-543-e_anhoerung_uvpg_prof_dr_tobias_leidinger-data.pdf
Bundestag und Bundesrat wollen das Gesetz zeitnah verabschieden, so dass das vollständig novellierte UVPG noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Leidinger befasst sich in seiner anwaltlichen Praxis im Düsseldorfer Büro von Luther, Beratungsfeld „Umwelt, Planung, Regulierung“, schwerpunktmäßig mit der Zulassung von industriellen und gewerblichen Großvorhaben, einschließlich Prüfungen zur Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht als Co-Autor eines Praxis-Kommentars zum UVPG langjährig als Experte für UVP-Fragen ausgewiesen.
Prof. Dr. Tobias Leidinger
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Telefon +49 211 5660 25098
Telefax +49 211 5660 110
tobias.leidinger@luther-lawfirm.com
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bundestages zur Sachverständigen-Anhörung zur UVP-Novelle:
www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wMy8tLzUwMTA5Ng==&mod=mod454590
www.bundestag.de/mediathek?videoid=7087953#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheQ==&mod=mediathek