13.11.2020
Am 3. November 2020 ist das „Hamburger-Stabilisierungs-Fonds-Gesetz“ beschlossen worden. Hierdurch wird es mittelständischen Unternehmen ermöglicht, ihr Eigenkapital durch staatliche Hilfen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften zu stärken.
Ein Großteil der bisherigen Corona-Hilfsmaßnahmen ist darauf gerichtet, den Unternehmen die Liquidität zu sichern, insbesondere durch Kredite und Zuschüsse. Selbst wenn die Liquidität (zunächst) sichergestellt ist, führen anhaltende Verluste aber zum Abschmelzen der Kapitalausstattung, auch wenn diese vor der Pandemie komfortabel war. Dies wiederum setzt die Unternehmen bei ihren Banken unter Druck, die auf Grund regulatorisch vorgegebener Ratingsysteme auf eine ausreichende Eigenkapitalausstattung ihrer Kreditnehmer achten müssen. Dies kann dazu führen, dass Banken Kredite nicht mehr prolongieren oder zusätzliche Kredite verweigern, obwohl das Unternehmen ein erfolgreiches Geschäftsmodell vorzuweisen hat. In dieser Situation, in der Unternehmen unverschuldet auf Grund der Corona-Situation auch kapitalseitig unter Druck geraten, kann der neue Stabilisierungsfonds durch Kapitalbeteiligungen in Form von stillen Einlagen und Gewährleistungen die Situation entspannen und dabei helfen, die Voraussetzungen für die Finanzierung der Unternehmen am Kapitalmarkt wiederherzustellen.
Das Programm richtet sich an Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Für größere Unternehmen sind Hilfen im Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes vorgesehen.
Dr. Benjamin Hub
Partner
Hamburg
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