31.07.2020

Start-ups: Fünf Dos und Don’ts für Gründer (2/2)

In Teil 1 dieses Beitrags wurden fünf Empfehlungen aufgeführt, wie Start-ups Aufwand, Kosten und Zeit sparen können. Im vorliegenden Teil sollen nun fünf häufige Fehler von Gründern und Geschäftsführern von Start-ups genannt werden, die aus denselben Grün-den nach Möglichkeit vermieden werden sollten.

Hintergrund

1 - Nicht jede Abkürzung nehmen

Wer kennt das nicht von sich selbst: Manchmal reichen statt 100 % auch 80 % oder man lässt mal die sprichwörtlichen „Fünfe gerade sein“. In geeigneten Fällen kann das natürlich auch im eigenen Unternehmen die richtige Lösung sein. Aber eben nur in geeigneten Fällen. In manchen Angele-genheiten sollten Gründer oder Geschäftsführer diese Praxis hingegen auf keinen Fall walten las-sen. Das gilt insbesondere, wenn es um die Finanzierung des Unternehmens geht, die Sicherung von geistigem Eigentum oder die Einhaltung von gesetzlichen Pflichten, deren Missachtung gar mit der persönlichen Inanspruchnahme des oder der Geschäftsführer geahndet wird. In solchen Bereichen gilt jederzeit: Gründlichkeit vor Geschwindigkeit.

2 - Probleme nicht auf die lange Bank schieben

Viele Dinge erledigen sich von allein. Viele aber auch nicht. Und manche Probleme werden sogar größer, wenn man sie nicht rechtzeitig angeht. Spätestens im Rahmen der nächsten Finanzie-rungsrunde, der überraschenden Steuerprüfung oder der turnusmäßigen Sozialversicherungsprü-fung werden sich nicht gemachte Hausaufgaben rächen. Entweder drückt das die Bewertung, verzögert die Finanzierung oder führt schlimmstenfalls zur persönlichen Haftung der Geschäfts-führer. Erkannte Missstände, Fehler oder Versäumnisse im rechtlichen Bereich sollten daher im-mer zeitnah angegangen werden oder zumindest kurzfristig einer angemessenen Risikoanalyse zugeführt werden.

3 - Vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen nicht missachten

„Verträge sind dazu da um gebrochen zu werden“ und „Gesetze sind eher Guidelines“ sind keine Grundsätze nach denen man ein Unternehmen führen sollte. Das gilt natürlich im Großen, fängt aber auch schon im Kleinen an. Denn auch geringfügige Verstöße können große wirtschaftliche Folgen haben, angefangen bei dem verprellten Kunden oder Investor wegen der Missachtung von Vertragsklauseln bis zu dem Millionenbußgeld wegen Verstößen gegen den Datenschutz. Wer sein Unternehmen nach dem Ansatz führt, man könne sich ja nicht an alle Regeln halten, sonst könne man ja gar nichts mehr machen, wird erfahrungsgemäß spätestens in der nächsten Finan-zierungsrunde die Quittung erhalten, wenn der Investor Verstöße aufdeckt und von einer Beteili-gung dankend absieht. Auch hier gilt es zwar pragmatisch zu arbeiten, dabei aber ein wachsames Auge auf rechtliche Rahmenbedingungen und Risiken zu haben.

4 - Nicht alles ungeprüft unterzeichnen

Im Umkehrschluss sollten Gründer und Geschäftsführer aber auch darauf achten, welche Ver-pflichtungen sie eingehen und welchen (verhandelbaren) Regeln sie sich unterwerfen wollen. Egal wie gut ein Angebot zu sein scheint und wie groß der (angebliche) Zeitdruck ist: Es gibt Verträge, die sollte man nicht leichtfertig, schnell oder unter Druck unterzeichnen, ohne sich deren Bedeu-tung bewusst zu machen oder gegebenenfalls entsprechenden Rat einzuholen. Dazu gehören na-türlich Gesellschaftsverträge, Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen genauso wie sons-tige für das Unternehmen wesentliche Finanzierungs-, Liefer- oder auch Kundenverträge. Sonst hat man sich schnell mit einer schlecht formulierten Geheimhaltungserklärung die eigene Kun-denakquise erschwert oder einem Investor Sonderrechte eingeräumt die ihm kein Dritter gewährt hätte. Der Teufel liegt leider oft im Detail und manchmal ist die Bedeutung eines Vertrages auch für andere, eigentlich losgelöste Sachverhalte nicht auf den ersten Blick erkennbar. Also: Lieber zweimal hinsehen, bevor etwas unterschrieben wird.

5 - Eigene Fähigkeiten nicht überschätzen

Der vorgenannte Punkt geht Hand in Hand mit dieser letzten Empfehlung. Gründer und Ge-schäftsführer sind jederzeit gut beraten, ihre eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse kritisch zu hin-terfragen, sich gegebenenfalls auf ihre eigenen Stärken zu konzentrieren und in Zweifelsfällen Hilfe von außen hinzuzuholen. Es gibt immer wieder Entscheidungen, deren Bedeutung externe Unterstützung nicht nur rechtfertigt sondern sogar notwendig macht. Hier gilt es vor allem auch, nicht am falschen Ende zu sparen. Insbesondere, wenn man weiß, dass auch auf der Seite des Geschäftspartners Berater tätig sind, sollte man sich fragen, ob man diesen wirklich alleine entge-gen treten will.

 

Lesen Sie hier Teil 1 des Beitrags Start-ups: Fünf Dos und Don'ts für Gründer

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Autor/in
Dr. Moritz Mentzel

Dr. Moritz Mentzel
Counsel
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