05.05.2017

Streitbeilegung 2.0 – UNCITRAL legt Empfehlungen für die Online Dispute Resolution vor

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Hintergrund

05.05.2017

Streitbeilegung 2.0 – UNCITRAL legt Empfehlungen für die Online Dispute Resolution vor

In Zeiten, in denen ein immer größerer Teil des Handels, und damit der Vertragsschlüsse, online und grenzüberschreitend ablaufen, scheint es nur natürlich, dass sich auch die Streitbeilegung weiter in die „Online-Welt“ verschiebt. In diesem Sinne kommen die von der UNCITRAL beschlossenen „Technical Notes on Online Dispute Resolution“ gerade zur rechten Zeit. Die UNCITRAL ist die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht – daher ist damit zu rechnen, dass die Technical Notes weltweit Beachtung finden werden.

Begriff und Gegenstand der „Online-Streitbeilegung“

„Online-Streitbeilegung“ oder „Online Dispute Resolution“ (ODR) ist kein eindeutiger Begriff. ODR kann als eigenständige Form der alternativen Streitbeilegung bzw. als online ablaufende Alternative Dispute Resolution (ADR) gesehen werden. Zudem gibt es Fälle, in denen der Begriff „ODR“ fällt, aber im Mittelpunkt nicht so sehr die elektronische Streitbeilegung, sondern vielmehr die Streitbeilegung von im Internet geschlossenen Verträgen steht.

Die Technical Notes verstehen unter ODR Streitbeilegungsverfahren, die unter starker Einbindung von Kommunikations- und Informationstechnologie, insbesondere sog. Streitbeilegungs-Plattformen, Konflikte lösen.

Der Anwendungsbereich der Technical Notes beschränkt sich auf grenzüberschreitende, mit Hilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln geschlossene Kaufverträge (E-Commerce) mit niedrigem Streitwert und soll nur Dienst- und Werkverträge erfassen.

Die Rechtsnatur der „Technical Notes on Online Dispute Resolution“

Die Technical Notes stellen bloße Leitlinien auf, nach denen ein ODR-Verfahren organisiert werden könnte. Es handelt sich nicht um verbindliche Vorschriften, sondern eher um Empfehlungen, wie ein effizientes und die berechtigten Interessen aller Parteien wahrendes ODR-Verfahren aussehen könnte.

Dabei geben die UNCITRAL-Vorschriften auch keine Verfahrensform zwingend vor – vielmehr wird betont, dass sich eine Vielzahl von ADR-Verfahren auch für die ODR eignen, etwa: Schlichtungen, Mediationen, Schiedsverfahren oder auch Ombudsmannverfahren.

Die Kernaussagen der „Technical Notes on Online Dispute Resolution“

Obwohl die Technical Notes keine Verfahrensform vorschreiben, wird in ihnen ein dreistufiges Verfahren vorgeschlagen. Dieses wird als besonders geeignet angesehen, um eine einfache und effiziente Streitbeilegung zu gewährleisten. Auf der ersten Stufe sind direkte Verhandlungen zwischen den Parteien vorgesehen, während auf der zweiten Stufe ein durch einen Vermittler geführter Vergleichsversuch erfolgt. Die Natur der dritten Verfahrensstufe wird bewusst offengelassen – denkbar ist eine verbindliche Entscheidung oder ein unverbindlicher Vorschlag durch einen neutralen Dritten.

Die Grundprinzipien, die nach Maßgabe der Technical Notes die Basis für ein ODR-Verfahren bilden sollen, sind die der Unparteilichkeit, der Unabhängigkeit, der Effizienz, der Effektivität, der Rechtsstaatlichkeit, der Fairness, der Verantwortlichkeit und der Transparenz. Allerdings werden diese Grundprinzipien nicht en détail geregelt und weisen einen eher vagen Standard auf. So soll die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des ODR-Anbieters lediglich dadurch gesichert werden, dass er alle seine Geschäftsbeziehungen zu den Beteiligten offenlegt.

Verhältnis zu europäischen Regelungen

Die EU hat im Jahr 2013 den Bereich der Verbraucherstreitbeilegung neu geregelt. Mit der europäischen Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU) wurden etwa Mindeststandards für außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren unter Beteiligung von Verbrauchern festgelegt. Diese hat der deutsche Gesetzgeber durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt. Mit der europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) hat die EU zudem eine Online-Vermittlungsplattform geschaffen, über die Verbraucher insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ihre Beschwerde an eine zuständige Streitbeilegungsstelle zuweisen lassen können.

Es wird sich zeigen, ob und wie sich die Technical Notes auf die europäischen Regelungen der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung auswirken werden. Jedenfalls gibt es mit den Technical Notes on Online Dispute Resolution erstmalig Empfehlungen eines globalen Regelungsgebers zur Online-Streitbeilegung. Dies allein könnte der ODR einen wichtigen Schub versetzen.

 

Dr. Stephan Bausch, D.U.
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Simon Heetkamp
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