29.05.2020

***UPDATE*** Kartellrecht im Ausnahmezustand in Zeiten des Coronavirus

Hintergrund

Kurzes Update: Die längeren Prüffristen der deutschen Fusionskontrolle gelten ab sofort (29. Mai 2020) - zu beachten ist, dass dies auch noch laufende und in Kürze anzumeldende Verfahren betrifft, die seit März bis Ende Mai 2020 beim Bundeskartellamt eingereicht wurden.

Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft" ist heute in Kraft getreten, nachdem es gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.  

Die Prüffrist des Bundeskartellamtes in Phase I beträgt nun bis zu 2 Monate (einfache Fälle, die keiner näheren Prüfung bedürfen) und in Phase II bis zu 6 Monate (Hauptprüfverfahren für komplexere oder sogar wettbewerblich bedenkliche Zusammenschlüsse). Vom Bundeskartellamt ist allerdings mehrfach zu hören, dass bei einfachen Fällen — wie auch bisher — die Prüffrist in aller Regel nicht ausgeschöpft werden wird (so dass teilweise auch mit Freigaben sogar von unter einem Monat gerechnet werden kann).

Wir hatten zum Vorhaben und auch der Zinserleichterung bei Bußgeldern bereits berichtet, siehe hier, auch zur Entwicklung in anderen Ländern.

 

 

Autor/in
Dr. Sebastian Felix Janka, LL.M. (Stellenbosch)

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David Wölting

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