13.03.2018

Zwangsvollstreckung in Kryptowährungen: Wie kommt der „Kuckuck“ auf den Bitcoin?

Blog

Hintergrund

14.03.2018

 

Zwangsvollstreckung in Kryptowährungen: Wie kommt der „Kuckuck“ auf den Bitcoin?

Beitrag im Dispute Resolution-Magazin zum Thema: „Zwangsvollstreckung in Kryptowährungen: Wie kommt der „Kuckuck“ auf den Bitcoin?“

Angesichts der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung von Kryptowährungen durch eine zunehmende Akzeptanz und Nutzung im geschäftlichen Verkehr und als Spekulationsobjekt stellt sich die Frage, ob das deutsche Rechtssystem auf den Umgang mit Kryptowährungen vorbereitet ist. 
Bislang gibt es in Deutschland keine (veröffentlichten) Urteile, die sich mit der Vollstreckung in die digitale Währung auseinandersetzen. Auch in der juristischen Fachliteratur wird das Thema bisher lediglich am Rande diskutiert. Wie sich die Vollstreckung in eine Kryptowährung gestalten könnte, zeigt der Beitrag  von Dr. Stephan Bausch und Dr. Simon Heetkamp in der aktuellen Ausgabe des Dispute Resolution-Magazins anhand von Bitcoin.

 

Dr. Stephan Bausch, D.U.
Rechtsanwalt
Partner
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
Telefon +49 221 9937 25782

 

 

Dr. Simon Heetkamp
Rechtsanwalt, Mediator
Associate
simon.heetkamp@luther-lawfirm.com
Telefon +49 221 9937 25050