07.03.2019
07.03.2019
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 29. März 2019 wird weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt umso mehr, wenn es zu dem immer wahrscheinlicher werdenden „No-Deal“ Brexit kommt. Betroffen sind davon nicht nur in Deutschland niedergelassene Limiteds, sondern vielmehr jedes Unternehmen mit geschäftlichen oder rechtlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich.
Aus diesem Grunde haben sich unsere Luther Experten-Teams im Hinblick auf einen „No-Deal“ Brexit ausführlich mit allen betroffenen Rechtsgebieten befasst und die grundlegenden Erkenntnisse und Handlungsstrategien in unserer interaktiven Brexit-Broschüre zusammengetragen.
Für weitere Fragen rund um das Thema Brexit und die damit verbundenen Folgen für ihr Unternehmen wenden Sie sich gerne an unsere Experten-Teams.
Unsere ausführliche Brexit-Broschüre finden Sie hier, eine Übersicht über unsere Experten-Teams finden sie hier.
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York-Alexander von Massenbach |