01.07.2009
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil v. 19. Juli 2009, Az. II ZR 273/07 - „Cash-Pool II") hatte der BGH sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Voraussetzungen nach dem „neuen" GmbH-Recht des MoMiG an die Leistung von Einlagen auf Geschäftsanteile eines Gesellschafters zu stellen sind, damit diese nicht als verdeckte Sacheinlagen oder unzulässiges Hin- und Herzahlen gegen die nun geltenden Kapitalaufbringungsvorschriften verstoßen.