24.09.2015

EPR-Newsletter, September 2015

Update: Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen // Umsetzungsfrist läuft am 5. Dezember 2015 ab

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits Anfang des Jahres hatten wir Sie darüber informiert, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR bis zum 5. Dezember 2015 und danach wiederkehrend alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen müssen (oder alternativ ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzurichten haben). Verstöße gegen diese neue Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Der Gesetzgeber hat das BAFA mit stichprobenartigen Kontrollen der Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben beauftragt.

In der Praxis zeigt sich derzeit, dass sich immer noch zahlreiche Unternehmen der neuen Pflichten nicht bewusst sind. Vielfach wird etwa bei der Frage, ob ein KMU-Status gegeben ist und die Audit-Pflicht daher entfällt, die Notwendigkeit der Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen mit Konzernunternehmen (auch aus Drittstaaten) nicht erkannt. Häufig wird zudem übersehen, dass auch Unternehmen aus dem Dienstleistungs- und Handelssektor betroffen sind und sich die Pflicht zum Audit nicht auf Industrieunternehmen beschränkt.

Hinzu kommt, dass es derzeit auch aus Kapazitätsgründen immer schwieriger wird, die Frist bis zum 5. Dezember 2015 einzuhalten. Das Energieaudit, wenngleich auch nicht so umfangreich wie die Einführung eines Energiemanagementsystems, erfordert je nach Größe und der Zahl der Standorte des Unternehmens einen nicht zu unterschätzenden Aufwand an Zeit und Ressourcen, angefangen von der Basisdatenerhebung über Außeneinsätze, Analysen und schließlich der Erstellung des Berichtes. Etablierte Energieauditoren berichten aktuell von Schwierigkeiten, der in diesem Jahr rapide angestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und müssen teilweise Aufträge ablehnen. Die Bedarfslage begünstigt derzeit wohl das Aufkommen unseriöser Anbieter, die es teilweise auch auf die rund 2.500 Anbieter starke Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschafft haben sollen.

Wir empfehlen daher – falls noch nicht geschehen – dringend zu prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Auditpflicht fällt und dann die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Für eine Unterstützung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Luther Environment Planning Regulatory (EPR)-Team

Dr. Stefan Altenschmidt        Dr. Gernot-Rüdiger Engel         Dr. Martin Fleckenstein         Dr. Rut Herten-Koch

Dr. Stefan Kobes         Claudia Schoppen          Gabrielle H. Williamson, J.D. (University of Virginia)