01.07.2009
Durch das am 4. August 2009 verkündete Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) werden u.a. Änderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorgenommen, die zum Teil nur börsen-notierte weitgehend aber auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften betreffen. Auch die Neufassung des Deutschen Corporate Gover-nance Kodex (DCGK) trägt den Änderungen des VorstAG Rechnung. Das VorstAG tritt heute (5. August 2009) in Kraft.