01.07.2010

Gesellschaftsrecht - Luther News 9. Juli 2010, Ausgabe II/2010

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Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex: Schwerpunkt: Qualität und Vielfalt bei der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Regierungskommission konkretisiert u.a. Empfehlungen für mehr Vielfalt („Diversity") in Aufsichtsräten. Empfehlung nun auch für Vorstandsbesetzung. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat u.a. die bisherigen Diversity- Empfehlungen für die Aufsichtsratsbesetzung durch eine Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 26. Mai 2010, gültig ab 2. Juli 2010, weiter konkretisiert. Ziel der Änderungen ist insbesondere die nachhaltige Erhöhung des Anteils von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten. 1. Vorbemerkung 2. Neuregelungen zur Diversity im DCGK 3. Weitere Anpassungen des DCGK 4. Auswirkungen der Änderungen 5. Fazit