01.07.2010
Der Regierungsentwurf zur Änderung des Umwandlungsrechts - Vereinfachungen bei konzerninternen Verschmelzungen und ein neuer verschmelzungsspezifischer „Squeeze-out" Das Bundeskabinett hat am 07. Juli 2010 den Regierungsentwurf zum dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (3. UmwÄndG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG vom 16. September 2009 und betrifft überwiegend Änderungen bezüglich der Verschmelzung von Gesellschaften unter Beteiligung von Aktiengesellschaften. Ziel der geplanten Gesetzesänderungen ist die Verringerung der Verwaltungslasten im Zusammenhang mit Umwandlungsmaßnahmen zwischen Unternehmen. Dabei verdient vor allem die Einführung eines umwandlungsspezifischen „Squeeze-out" ab einer Beteiligungsquote von 90% besondere Aufmerksamkeit. 1. Überblick 2. Die geplanten Änderungen des UmwG im Einzelnen 3. Fazit