01.07.2009
Rund ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist am 28. Mai 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundestag beschlossen und am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Seite 2479) verkündet worden. Es tritt damit in seinen wesentlichen Teilen am 1. September 2009 in Kraft. § 20 EGAktG enthält Übergangsregelungen, die den Gesellschaften die Einstellung auf die neuen gesetzlichen Vorgaben erleichtern sollen.