23.05.2017
Nur noch 365 Tage – Ab dem 25. Mai 2018 ist in den EU-Mitgliedsstaaten ein neues Datenschutzrecht anwendbar. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt das bislang geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie gilt unmittelbar nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch für Unternehmen, die Daten von Betroffenen in der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder der Verhaltensanalyse erheben oder verarbeiten. In einigen Regelungsbereichen eröffnet die DSGVO einen zusätzlichen Gestaltungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber, der in Deutschland nunmehr mit der Verabschiedung des sog. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG-EU) und damit einer Neufassung des BDSG genutzt wurde.
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Nur noch 365 Tage – Ab dem 25. Mai 2018 ist in den EU-Mitgliedsstaaten ein neues Datenschutzrecht anwendbar. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt das bislang geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie gilt unmittelbar nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch für Unternehmen, die Daten von Betroffenen in der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder der Verhaltensanalyse erheben oder verarbeiten. In einigen Regelungsbereichen eröffnet die DSGVO einen zusätzlichen Gestaltungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber, der in Deutschland nunmehr mit der Verabschiedung des sog. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG-EU) und damit einer Neufassung des BDSG genutzt wurde.
Trotz einer weitgehenden Harmonisierung innerhalb der EU wird es bei nationalen Besonderheiten bleiben. In Deutschland werden z.B. die in der DSGVO geregelten Fallgruppen für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten durch das DSAnpUG-EU erweitert. Zudem müssen sich Unternehmen mit den dort vorgesehenen spezifischen Regelungen für die Bereiche Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung und Profiling sowie den Sonderregelungen zu Betroffenenrechten befassen.
Künftig drohen nach der DSGVO Bußgelder bis zu 20 Millionen oder 4% des konzernweiten Jahresumsatzes. Unternehmen sehen sich mit erheblichen Beweislastverschärfungen für den Nachweis einer datenschutzkonformen Geschäftstätigkeit konfrontiert. Im DSAnpUG-EU ist zudem geregelt, dass in Fällen rechtswidriger Datenverarbeitung auch Schadensersatzansprüche wegen Nichtvermögensschäden (Schmerzensgeld) geltend gemacht werden können. Allein vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die sorgfältige Prüfung und Anpassung der unternehmensinternen Datenschutzorganisation und datenschutzrechtlich relevanten Dokumente.
Im Rahmen eines DSGVO-Compliance Checks steht am Anfang eine Bestandsaufnahme der relevanten Datenverarbeitungsprozesse Ihres Unternehmens. Dabei werden die verschiedenen Unternehmensbereiche betrachtet, und es wird im Rahmen eines Soll/Ist-Vergleichs Handlungsbedarf identifiziert. Im Anschluss begleiten wir Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der nach der DSGVO erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen. Hierbei setzen wir auch IT-gestützte Datenschutzmanagementsysteme ein. Wenn Sie bereits konkrete Einzelprojekte identifiziert haben (z.B. Anpassung der ADV-Verträge), unterstützen wir Sie hierbei gerne projektspezifisch.
Full Scope Check
Bei einer Full Scope Prüfung überprüfen wir die zentralen Unternehmensbereiche (Marketing/Vertrieb, Personal, Einkauf, IT, Governance) auf Basis unserer praxiserprobten Checklisten und begleiten das Unternehmen bei der Einführung eines Datenschutzmanagementsystems sowie der identifizierten Maßnahmen zur Herstellung von DSGVO-Compliance.
Delta Check
Bei Unternehmen, die bereits über einen hohen Datenschutz-Compliance-Standard verfügen,
identifizieren wir die im Zuge der DSGVO und des DSAnpUG-EU erforderlichen Änderungen und begleiten das Unternehmen bei der Umsetzung spezifischer Maßnahmen zur Herstellung von DSGVO-Compliance.
Konzern-Rollout
Abhängig von den Anforderungen des Unternehmens können Strukturen für den globalen Datenaustausch geschaffen und unter Einbindung unserer Partnerkanzleien in anderen EU-Ländern für ausländische Konzernunternehmen DSGVO Dokumente und Geschäftsprozesse eingeführt werden.
Unser Team besteht aus Experten, die über langjährige und umfangreiche Erfahrungen im Datenschutzrecht verfügen und mit Herausforderungen des Datenschutzes in der Praxis vertraut sind. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen hinsichtlich der Umsetzung materieller und formeller Anforderungen des Datenschutzrechts. Unser Beratungsangebot umfasst die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Geschäftsprozessen, den Aufbau und die Einführung einer effektiven Datenschutzorganisation im Unternehmen, die Einführung von Vertrags- und Regelwerken für den internationalen und konzerninternen Datenaustausch, sowie die Erstellung von entsprechenden Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Einwilligungen und Datenschutzhinweisen.
Neben der beratenden Tätigkeit sind unsere Experten als externe Datenschutzbeauftragte für zahlreiche Unternehmen tätig bzw. unterstützen betriebliche Datenschutzbeauftragte. Zur Umsetzung der DSGVO im Unternehmen und im Konzern haben unsere Experten bereits in zahlreichen Workshops und Implementierungsprojekten ihre Expertise einbringen können.
Dr. Jörg Alshut
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Silvia C. Bauer
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Dr. Maximilian Dorndorf
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Dr. Stefanie Hellmich, LL.M.
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Dr. Kay Oelschlägel
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Dr. Michael Rath
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Dr. Wulff-Axel Schmidt |
Carsten A. Senze |