01.04.2010

Luther News, Mai 2010 - Steuerrecht / Insolvenzrecht

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Mögliche Europarechtswidrigkeit der Sanierungsklausel bei Körperschaften Eine der steuerlichen Maßnahmen, die in Deutschland im Verlauf des Jahres 2009 zur Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise umgesetzt wurden, war die Einführung der sog. Sanierungsklausel für Körperschaften. Nach dieser Regelung sollten unter bestimmten Voraussetzungen bei Erwerb einer Be-teiligung an einem finanziell angeschlagenen und zu sanierenden Unternehmen dessen steuerliche Ver-lustvorträge sowie Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres ausnahmsweise - entgegen der gesetzlichen Grundregel - nicht untergehen, sondern vielmehr für die Zukunft steuerlich nutzbar bleiben. Diesbezüglich hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, da sie Zweifel an der Europarecht-mäßigkeit der Sanierungsklausel hat. Das Bundesfinanzministerium (= BMF) hat mit Schreiben vom 30. Ap-ril 2010 auf die Einleitung des Verfahrens durch die EU-Kommission mit einem Moratorium der vorgenann-ten Vorschrift reagiert. 1. Die Sanierungsklausel bei Körperschaften 2. Formelles Verfahren der EU-Kommission 3. Reaktion des BMF 4. Fazit