01.04.2020
Der Vergabesenat des Kammergerichts Berlin hat am 20. März 2020 die sofortige Beschwerde im Verfahren um die Bestellung neuer U-Bahn-Züge gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zurückgewiesen (Az. Verg 7/19).
Die BVG kann damit die Bestellung von bis zu 1.500 U-Bahn-Fahrzeugen beim Hersteller Stadler auslösen. Es handelt sich um einen der größten Aufträge der europäischen Verkehrsgeschichte. Im Rahmen des Programms „Zukunftssichere Fahrzeugbeschaffung“ hat die BVG Ende 2016 die Lieferung von Fahrzeugen und die zugehörige Ersatzteilversorgung für die Lebensdauer der Fahrzeuge ausgeschrieben.
Gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma Stadler wendete sich der französische Zughersteller ALSTOM und stellte im Mai 2019 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin. Nach Zurückweisung verfolgte ALSTOM das Begehren vor dem Kammergericht Berlin weiter. Dieses wies nun im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 20. März 2020 den Nachprüfungsantrag letztinstanzlich zurück.
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die BVG bereits während des gesamten Beschaffungsvorhabens beraten. Aufgrund der Bedeutung des Vorgangs für den Nahverkehr in Berlin wurde kurz vor der Vergabeentscheidung auf Veranlassung des Aufsichtsrates noch die Kanzlei Müller-Wrede, Berlin, zusätzlich mandatiert. Das Nachprüfungsverfahren betrieben die Kanzleien für die BVG gemeinsam.
Für Luther (Vergaberecht)
Ulf-Dieter Pape, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Diplom-Verwaltungswirt und Partner (Federführung)
Dr. Rut Herten-Koch, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht und Partnerin
Dr. Henning Holz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Counsel
Dr. Franziska Klaß-Dingeldey, Fachanwältin für Vergaberecht, Senior Associate
Für Luther (Industrie Mobility & Logistics)
Jens-Uwe Heuer-James, Rechtsanwalt und Partner
Für Müller, Wrede & Partner
Malte Müller-Wrede, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner
Dr. Melanie Plauth, Rechtsanwältin, Associate
Frederic Delcuvé, Rechtsanwalt, Associate
Für die Berliner Verkehrsbetriebe
Ute Bonde, Leiterin Recht & Compliance