05.01.2021
Berlin – Kurz vor Jahresende konnte die BVG den Zuschlag zum Abschluss eines 10-Jahres-Rahmenliefervertrags zur Beschaffung von Straßenbahnen erteilen. Während des gesamten mehrjährigen und mehrstufigen Beschaffungsvorhabens wurde die BVG von der Vorbereitung bis zur Zuschlagserteilung durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.
Das Mindestvergabevolumen beträgt rund EUR 350 Millionen. Zusätzlich dazu wurde eine Ersatzteilversorgung durch den Fahrzeughersteller für die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge vereinbart.
Die BVG kann somit die Bestellung von bis zu 117 neuen Zweirichtungsfahrzeugen beim Hersteller Bombardier Transportation auslösen.
Die neuen Straßenbahnen verfügen über innovative Fahrwerke und werden leiser sowie energieeffizienter als die Fahrzeuge der Bestandsflotte sein. Auf diese Weise leistet die Neubeschaffung nicht nur einen Beitrag zur Mobilität in der wachsenden Stadt sondern auch zu einer nachhaltigen und klimaschützenden Verkehrsentwicklung.
„Der entwickelte Rahmenliefervertrag ist ein wichtiger Meilenstein der Mobilitätswende“, sagt Ute Bonde, Leiterin Recht bei der BVG. „Schon bei der Beschaffung müssen die Weichen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz gestellt werden.“
Ende 2016 hatte die BVG im Rahmen des Programms „Zukunftssichere Fahrzeugbeschaffung“ die Lieferung von Fahrzeugen und die zugehörige Ersatzteilversorgung für die Lebensdauer der Fahrzeuge ausgeschrieben.
Aufgrund der Bedeutung des Vorgangs für den Nahverkehr in Berlin wurde im Jahr 2019 auf Bestreben des Aufsichtsrates noch die Kanzlei Müller-Wrede, Berlin, zusätzlich mandatiert. Das weitere Verfahren begleiteten die Kanzleien für die BVG gemeinsam.
Für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
Luther, Vergaberecht: Ulf-Dieter Pape (Partner), Dr. Rut Herten-Koch (Partnerin)
Luther, Handels- und Vertriebsrecht: Jens-Uwe Heuer-James (Partner)
Müller, Wrede & Partner: Malte Müller-Wrede (Partner), Dr. Melanie Plauth (Associate)
Berliner Verkehrsbetriebe: Ute Bonde, Leiterin Recht