14.01.2021
Berlin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für die Umsetzung des Rückholplans radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft für die Begleitung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.
Die BGE ist nach dem Atomgesetz (§ 57b) gesetzlich zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse (Schachtanlage bei Wolfenbüttel/Nds.) verpflichtet. Es geht um mehr als 120.000 Gebinde schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (zusammen rund 47.000 m³), die in der Schachtanlage Asse II in 725 bis 750 m Tiefe bis 1978 eingelagert worden sind. Bei der geplanten Rückholung von unter Tage handelt es sich um ein weltweit einzigartiges Vorhaben, das sowohl technisch als auch rechtlich hohe Anforderungen unter schwierigen Randbedingungen aufweist.
In einem bundesweiten Wettbewerb zur Vergabe der Rechtsberatungsleistungen für die Erstellung vollzugsfähiger Genehmigungsunterlagen für alle Stufen der Rückholung konnte sich die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mit Prof. Dr. Tobias Leidinger an der Spitze durchsetzen. Das Genehmigungskonzept bezieht alle erforderlichen Schritte zur Rückholung der radioaktiven Abfälle ein. Dazu gehören die Bergung der Abfallgebinde unter Tage, ihre Umverpackung, der Transport über ein neu zu erstellendes Rückholbergwerk, die anschließende Abfallbehandlung und (Zwischen-)Lagerung über Tage, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Notfallplanung. Der erste Schritt ist der Bau des Rückholschachtes und die Verbindung mit dem alten Bergwerk.
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt im Bereich des Atom-, Strahlenschutz- und Bergrechts über besondere Strategie- und Beratungsexpertise aus vergleichbar komplexen Projekten. Dazu gehören u. a. die Genehmigung und Errichtung von nuklearen Zwischenlagern ebenso wie die Stilllegung und der Rückbau von Atomreaktoren.
Prof. Dr. Tobias Leidinger, Luther: „Wir freuen uns, dass wir die BGE bei diesem bedeutenden Vorhaben mit unserem Team und unserer Projektexpertise tatkräftig unterstützen dürfen. Ziel ist es, unter Beachtung aller Vorgaben eine vollzugsfähige Genehmigungsstrategie für den gesamten Rückholprozess für die Asse II-Abfälle zu entwickeln.“
„Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gibt es kein Vorbild“, sagt Dr. Thomas Lautsch, der für das Projekt zuständige technische Geschäftsführer der BGE. „Die BGE hat ein Genehmigungskonzept erarbeitet, aus dem in den nun folgenden Umsetzungsschritten eine Genehmigungsstrategie entwickelt werden soll. Wir freuen uns, dafür die Kanzlei Luther an unserer Seite zu wissen.“
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes.
Für die Bundesgesellschaft Endlagerung mbH
Luther, Umwelt, Planung, Regulierung: Prof. Dr. Tobias Leidinger (Federführung), Dr. Stefan Kobes (Partner, Leiter der Praxisgruppe Environment, Planning, Regulatory), Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Partner), Dr. Mathias Mailänder (Counsel)
Luther, Legal Projektmanagement: Mike Schoberth