11.06.2021
Stuttgart – Die Sanierung des baden-württembergischen Containerherstellers Thielmann Ucon hat im Rahmen eines Insolvenzplans einen weiteren, wichtigen Meilenstein genommen. Vor viereinhalb Monaten hatte das Unternehmen ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Bei dem anschließenden Sanierungsverfahren ließ sich die Geschäftsführung durch die Sanierungsspezialisten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft begleiten.
Ende Januar 2021 hat die Thielmann Ucon GmbH einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung am Amtsgericht Offenburg gestellt. Das Amtsgericht gab dem Schutzschirmantrag statt und bestellte Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA) als vorläufigen Sachwalter.
Die Sanierung war notwendig geworden, nachdem das Unternehmen im Krisenjahr 2020 deutliche Verluste erwirtschaftet hatte und die Finanzierungslasten nicht mehr langfristig tragen konnte. Ziel der Sanierung war es auch, für die Stammbelegschaft am Standort die Arbeitsplätze nachhaltig abzusichern. „Unser ehrgeiziges Ziel bestand deshalb darin, das Unternehmen so kurz wie möglich den Herausforderungen eines Sanierungsverfahrens auszusetzen. Ich bin froh über dieses Ergebnis nach nur knapp fünf Monaten“, erklärt der Geschäftsführer Igor Ferlan.
„Der Insolvenzplan ist inhaltlich ein Erfolg für alle Beteiligten“, betont Gunnar Müller-Henneberg, Partner bei Luther. „Insbesondere freut es mich, dass ein faires und konstruktives Ergebnis erzielt werden konnte“, ergänzt Müller-Henneberg.
Über die Thielmann Ucon GmbH:
Die Thielmann Ucon GmbH ist ein global führender Hersteller von Edelstahlbehältern mit rund 275 Jahren Branchenerfahrung. Das Unternehmen bietet Container mit einem Fassungsvermögen zwischen einem und 50.000 Litern an. Die Gesellschaft ist Teil der Heritage-Gruppe. Der Produktionsstandort befindet sich in Hausach, Baden-Württemberg.
Für die Thielmann Ucon GmbH:
Luther, Restrukturierung & Insolvenz: Gunnar Müller-Henneberg (Partner, Federführung), Vincent Tiepold (Senior Associate)
Luther, Immobilien- und Baurecht: Frank Gutsche (Partner)
SZA Schilling, Zutt & Anschütz: Marc-Philippe Hornung (Partner)
Weitere Informationen
Luthers Pressemitteilung vom 4. Februar 2021 zum Schutzschirmverfahren finden Sie hier