09.01.2020
Zum 1. Januar 2020 hat die Stadtwerke SH GmbH & Co. KG ihren Betrieb aufgenommen. Die neu gegründete Kooperationsgesellschaft übernimmt die Betriebsführung für die Schleswig-Holsteinischen Stadtwerke von Schleswig, Eckernförde und Rendsburg. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die drei Stadtwerke bei der Gründung und Strukturierung der Stadtwerke-Allianz rechtlich beraten.
Mit 75.000 Kunden, knapp 500 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von EUR 180 Mio. entsteht mit der Stadtwerke SH ein mittelgroßer, schlagkräftiger Kommunalversorger. Die Kooperationsgesellschaft versteht sich als Dienstleistungsunternehmen für die drei Stadtwerke. Diese behalten ihre Eigenständigkeit und bleiben weiterhin Betreiber ihrer jeweiligen Netze und Einrichtungen. Die Geschäftsführer der Stadtwerke bilden gemeinsam die Geschäftsführung der Stadtwerke SH, sämtliche Beschäftigungsverhältnisse zwischen Mitarbeitern und Stadtwerken gehen auf die Stadtwerke SH über. Die Räte der drei Kommunen hatten im November 2019 grünes Licht für das Großprojekt gegeben.
„Mit der Gründung der Betriebsgesellschaft wollen die drei Kommunalversorger ihre Kompetenzen bündeln, um energiepolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel gerecht zu werden“, erklärt Wolfgang Schoofs, Geschäftsführer der Schleswiger Stadtwerke. „Gemeinsam lassen sich Breitbandnetze oder die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zügiger ausbauen und größere Fortschritte in der Entwicklung und Implementierung klimafreundlicher Energien erzielen“, ergänzt Schoofs.
Für die Stadtwerke Schleswig, Eckernförde und Rendsburg:
Luther, Corporate/M&A: Dr. Christian Horn (Partner, Federführung), Elisabeth Lepique (Partnerin), Susanne Abraham (Associate)
Luther, Kartellrecht: Dr. Guido Jansen (Partner)
Luther, Vergaberecht: Dr. Rut Herten-Koch (Partnerin)
Luther, Arbeitsrecht: Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück (Partner)
Luther, Steuerrecht: Ulrich Siegemund (Partner), Dr. Frank Seidel (Counsel)