12.08.2016
Die Sparkasse Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine dürfen sich zusammenschließen. Das Bundeskartellamt hat die Fusion am 10. August 2016 freigegeben. Die Sparkassen sind im Zusammenschlussverfahren von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten worden.
Die Sparkasse Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine dürfen sich zusammenschließen. Das Bundeskartellamt hat die Fusion am 10. August 2016 freigegeben. Die Sparkassen sind im Zusammenschlussverfahren von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten worden.
Obwohl die Geschäftsgebiete der drei Sparkassen unmittelbar aneinandergrenzen, hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss genehmigt. Von den verschiedenen betroffenen Märkten im Bereich Bankdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden grenzte das Bundeskartellamt mehrere regional ab und stellte zum Teil hohe Marktanteile der Beteiligten fest. Insbesondere den Markt für Privatgirokonten und die Kreditmärkte für Geschäftskunden untersuchte es vertieft, auch im Rahmen einer Marktbefragung.
Trotz dieser Umstände gelang es, innerhalb der sogenannten ersten Phase (d.h., binnen Monatsfrist) eine fusionskontrollrechtliche Freigabe zu erhalten. Dies war deutlich schneller als andere Zusammenschlussverfahren von Sparkassen und nur auf Grund der intensiven Vorbereitung des Verfahrens durch alle Beteiligte möglich.
Die drei Sparkassen können nun alle noch erforderlichen Schritte durchführen, um plangemäß am 1. Januar 2017 als Sparkasse Hildesheim Goslar Peine eine neue Ära einzuleiten. Mit einer Bilanzsumme von ca. 7 Mrd. Euro wird das neue Kreditinstitut die drittgrößte Sparkasse in Niedersachsen.
Hintergrund
Der niedersächsische Gesetzgeber hat für die Sparkassen räumlich begrenzte Tätigkeitsgebiete vorgeschrieben. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben können sie nicht in die Gebiete der anderen Sparkassen vorstoßen: Nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz entspricht das Geschäftsgebiet einer Sparkasse in der Regel dem Gebiet ihres meist kommunalen Trägers. Grundsätzlich ist es daher den Sparkassen verboten, außerhalb ihres Geschäftsgebietes Filialen zu eröffnen und Werbung zu treiben. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes im vorliegenden Fall haben ergeben, dass es in den Geschäftsgebieten der Beteiligten tatsächlich so gut wie keine Überschneidungen gibt.
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Für die Sparkassen
Luther, Kartellrecht: Dr. Helmut Janssen (federführender Partner, Düsseldorf und Brüssel), Martina Stasch (Brüssel)
Luther, Mergers & Acquisitions: Dr. Oliver Kairies (Partner), Dr. Andreas Blunk, MLE (Of Counsel, Hannover)
Federführende Sparkasse Hildesheim, Inhouse: Dirk Kasten (Leiter Vorstandssekretariat Sparkasse Hildesheim)
Dr. Andreas Blunk, MLE
Partner
Hannover
andreas.blunk@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 16564
Dr. Helmut Janssen, LL.M. (King's College London)
Partner
Brüssel, Düsseldorf
helmut.janssen@luther-lawfirm.com
+32 2 627 7763 / +49 211 5660 18763 / +49 1520 16 18763
Dr. Oliver Kairies
Partner
Hannover
oliver.kairies@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 17643