14.10.2024

Luther Sachverständiger bezieht Position im Ausschuss für Klima und Energie des Deutschen Bundestages

Der Bundestag verhandelt aktuell über einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Wind- und Solarenergie (Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort - BT-Drs. 20/12785, 20/13253).

Hintergrund

Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisiert, hat als Sachverständiger an der Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Klima und Energie des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2024 teilgenommen.

Das Gesetz zielt auf die Schaffung eines neuen Planungs- und Genehmigungsregimes für den beschleunigten Ausbau der Wind- und Solarenergie an Land. Die Beschleunigung soll durch die Etablierung eines Sonderrechts für bestimmte Projekte erfolgen – sowohl für die Planungs- als auch für die Zulassungsebene. Auf der Planungsebene (Raumordnung/Bauleitplanung) ist die Ausweisung sog. Beschleunigungsgebiete für Wind- und Solarprojekte vorgesehen. In solchen Gebieten gelten für die anschließende Genehmigung materiell- und verfahrensrechtliche Erleichterungen. Es werden u.a. Generalausnahmen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), FFH-Verträglichkeitsprüfung, der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der wasserrechtlichen Prüfung von Bewirtschaftungszielen normiert.

Leidinger bewertet das Ziel des Gesetzesentwurfs, Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergieprojekte zu beschleunigen, grundsätzlich positiv. Er kritisiert aber, „dass das Gesetz keine Klarheit schafft, ob die bisherigen hohen umweltrechtlichen Standards des Unionsrechts weiterhin einzuhalten sind oder nicht. Bereits auf der Ebene der Richtlinie ist das nicht eindeutig bestimmt. Die Klärung der daraus resultierenden Rechtsfragen wird damit auf die Vollzugsebene und die Gerichte verlagert. Darüber hinaus besteht Anpassungs-bedarf bei einer Reihe von Regelungen im Interesse von Rechtssicherheit und wirklicher Beschleunigung: Diverse Rechtsbegriffe, Übergangs- und Verfahrensregelungen sind zu präzisieren. Auch sind die Voraussetzungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug noch zu schaffen.

Schließlich wirft der Gesetzentwurf über seinen Geltungsbereich hinausreichende Grundsatzfragen auf: Es stellt sich die Frage, ob Deutschland sich auf Dauer zwei parallele Rechtsregime für Planungs- und Genehmigungsverfahren leisten will. Im Interesse des Klimaschutzes und des Standortes Deutschland darf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsentscheidungen kein auf bestimmte Sektoren – Wind und Solar – beschränktes Thema bleiben. Kurzum: Es besteht weiterhin grundlegender Handlungsbedarf im Bereich des deutschen Planungs- und Genehmigungsrechts.“

Prof. Dr. Leidinger hat seine Kritikpunkte in einer Stellungnahme zusammengefasst und auf dieser Grundlage im Ausschuss für Klima und Energie des Deutschen Bundestages Stellung genommen (Ausschussdrucksache 20(25)698).

Download-Link:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1024484/7a667f0818eec2f36789f34b06b3af78/Stellungnahme_Prof_Dr_Tobias_Leidinger_Luther_RA-Gesellschaft.pdf

Der Bundestag will das Gesetz – nach Abschluss der Beratung im Ausschuss für Klima und Energie – zeitnah verabschieden.