08.04.2025
Zum 1. Januar 2025 trat mit dem „vierten Bürokratieentlastungsgesetz“ unter anderem eine bedeutende Änderung für Gewerberaummietverträge in Kraft: Sie können nach §§ 578 Abs. 1 S. 2, 550, 126b BGB künftig in Textform geschlossen werden. Klingt praktisch? Vielleicht. Doch genau hier lauern auch Risiken.
Bislang mussten Gewerberaummietverträge, die länger als ein Jahr laufen, in Schriftform (§ 126 BGB) abgeschlossen werden. Das bedeutete vor allem: Ein von beiden Parteien handschriftlich oder per qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebenes Dokument war Pflicht. Wurde diese Form nicht eingehalten, galt der Gewerberaummietvertrag nach § 550 S. 1 BGB als für unbestimmte Zeit geschlossen – mit der Möglichkeit einer frühzeitigen Kündigung nach den Kündigungsfristen aus § 580a Abs. 2 BGB. Dies wurde in der Praxis regelmäßig dazu verwendet, um sich von unliebsamen Gewerberaummietverträgen frühzeitig zu lösen.
Mit der neuen Regelung reicht nun die sogenannte Textform (§ 126b BGB). Vertragsschlüsse können damit per E-Mail, Messenger oder über ähnliche Kommunikationswege erfolgen. Eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich, solange der Absender klar erkennbar ist und der Vorgang dauerhaft gespeichert wird.
Was nach Vereinfachung klingt, kann in der Praxis zu neuen Problemen führen:
Zwar genügt nach dem Gesetz nun die Textform, es steht Ihnen allerdings auch weiterhin frei, vertraglich eine strengere Form, etwa die Schriftform oder die elektronische Form, zu vereinbaren. Das kann gewisse Risiken verringern, aber auch neue Gefahren bergen: So könnte statt der Folge eines („nur“) kündbaren Vertrages beim Verstoß gegen eine vereinbarte Schriftform nach § 125 S. 2 BGB sogar die Nichtigkeit des ganzen Vertrages drohen. In jedem Fall gilt jedoch: Klären Sie in Ihrer Kommunikation eindeutig, ob es sich um Verhandlungen oder um eine verbindliche Vereinbarung handelt. Dokumentieren Sie zudem alle Abreden sorgfältig, um Missverständnisse und gegebenenfalls sogar Haftungen beim Immobilienverkauf zu vermeiden.
Unsere Empfehlung: Die neuen Regelungen können Ihnen Flexibilität bringen – aber auch rechtliche Unsicherheiten. Hier lohnt es sich im Rahmen einer rechtlichen Beratung genauer hinzusehen, um insofern die für Sie jeweils beste Lösung zu finden.
Paul Herter
Senior Associate
Stuttgart
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