15.12.2015
Luther hat die Stadt Langenfeld (NRW) bei der Entwicklung eines innovativen Konzeptes für die Kommunalfinanzierung begleitet:
Luther hat die Stadt Langenfeld (NRW) bei der Entwicklung eines innovativen Konzeptes für die Kommunalfinanzierung begleitet:
Die Stadt hat im November 2015 eine Bürgeranleihe aufgelegt. Mit den Einnahmen will sie den Ausbau des Glasfaser-Breitbandnetzes in ihrer Kommune finanzieren. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Pilotvorhaben. In Zeiten strengerer Kreditvergabe durch die Banken (Basel III) dürfte das Modell Vorbildcharakter für andere Kommunen haben.
Die Bürgeranleihe bringt mehrere Vorteile mit sich: Zunächst eröffnet sie der Stadt Langenfeld eine Finanzierungsmöglichkeit, um sich in möglichst großem Umfang beim Ausbau des kommunalen Breitbandnetzes zu engagieren.
Zum Zweiten wurde die Anleihe gezielt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Langenfeld angeboten. Diese zeichneten mit der Bürgeranleihe nicht nur eine vergleichsweise attraktive festverzinsliche Finanzanlage. Sondern sie unterstützen zugleich als Projektbeteiligte ihre Gemeinde „vor Ort“ beim lokalen Infrastrukturausbau. Die Bürgeranleihe in Langenfeld war nach Beginn des öffentlichen Angebots binnen kürzester Zeit in vollem Umfang gezeichnet. Das Emissionsvolumen betrug 5 Mio. Euro.
Was ist eine Bürgeranleihe?
Bei der Bürgeranleihe handelt es sich um die Ausgabe von Schuldverschreibungen. Eine Börsennotierung ist nicht erforderlich. Die Bürgeranleihe wird fest verzinst und über eine feste Laufzeit begeben. Die Schuldverschreibungen können in das übliche Bankdepot des Anlegers gebucht werden. Emittentin der Anleihe ist typischerweise eine kommunale Gesellschaft, etwa die örtliche Stadtwerke GmbH, oder aber die Kommune selbst. Mit dem Vertrieb der Anleihe kann die lokale Sparkasse oder ein anderes Kreditinstitut betraut werden.
Hintergrund: Staatliche Förderung des Breitbandausbaus
Am 22. Oktober 2015 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft getreten. Mit diesem Programm soll bis 2018 eine bundesweit flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s gefördert werden. Dafür werden vom Bund insgesamt 2,7 Mrd. Euro bereitgestellt. Gebietskörperschaften sind erstmals bis zum 31. Januar 2016 aufgefordert, für förderberechtigte Projekte Zuschüsse zu beantragen (www.breitbandausschreibungen.de).
Nach der Richtlinie sollen bundesweit Zuschüsse zwischen 100.000 Euro und maximal 15 Mio. Euro pro Projekt an Städte, Gemeinden, Kreise und kommunale Zweckverbände ausgezahlt werden. Auch in Anspruch genommene Beratungsleistungen werden mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst. Der Bund wird jeweils 50–70 Prozent der Projektkosten fördern. Mindestens 10 Prozent der Projektkosten sind – unabhängig von der Inanspruchnahme weiterer Fördermittel – von der jeweiligen Gebietskörperschaft selbst zu tragen.
Da jedoch für Kommunen und öffentliche Unternehmen eine traditionelle Kreditfinanzierung durch Banken zunehmend schwieriger wird, und da Basel III für verschärfte Bedingungen bei der Kreditvergabe sorgt, könnten sich alternative Finanzierungsinstrumente, wie die Bürgeranleihe, anbieten.
Für die Stadt Langenfeld
Luther, Kapitalmarktrecht: Stephan Gittermann (federführender Partner), Dr. Sven Labudda (beide Hamburg/Frankfurt am Main)
Luther, Öffentliches Wirtschaftsrecht: Elisabeth Lepique (Co-Managing Partnerin), Konrad Adenauer (beide Köln)
Luther, Umwelt, Planung, Regulierung: Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Partner), Dr. Mathias Mailänder, Ekkehard Hübel (alle Hamburg)
Luther, Steuerrecht: Tilo Künstler (Frankfurt am Main)
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