06.01.2020
Hamburg – Mit Beschluss vom 20. Dezember 2019 hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass der Betrieb der Spielbank Hamburg gesichert ist. Die erfolgreiche Spielbank Hamburg setzte dabei auf das Luther-Spielbankenteam.
Die Spielbank Hamburg ist seit 1977 eine der führenden Spielbanken in Deutschland. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die für den Betrieb erforderliche Konzession erstmals nach den Bestimmungen des Konzessionsvergaberechtes europaweit ausgeschrieben. Im Vergabeverfahren gab es Verzögerungen, die für eine Fortsetzung des Spielbetriebes ab dem 1. Januar 2020 eine Interimskonzession erforderlich machten. Um die Konzession und die Interimskonzession brach ein intensiver Wettbewerb zwischen der Gauselmann Gruppe und der Spielbank Hamburg aus.
Das OLG Hamburg hat zwei Vergabenachprüfungsanträge der Gauselmann-Gruppe zurückgewiesen. Die Interimskonzession geht damit an die Spielbank Hamburg. Zugleich ist aber auch der Wettbewerb um die Konzession für die kommenden Jahre beendet, denn die Entscheidung der Vergabestelle, die Gauselmann-Gruppe aus diesem Verfahren auszuschließen, ist ebenfalls gerichtlich bestätigt.
Für die Spielbank Hamburg:
Luther, Glücksspielrecht: Dr. Thomas Gohrke (Partner, Hannover/Leipzig, Federführung), Dr. Markus Nagel (Senior Associate, beide Leipzig)
Luther, Vergaberecht: Steffen Häberer (Partner, Leipzig)
Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
Oppler Büchner Rechtsanwälte: Gritt Diercks-Oppler (Hamburg)
Für die Gauselmann Gruppe:
Hengeler Müller: Prof. Dr. Dirk Uwer (Partner), Dr. Susanne Koch (beide Düsseldorf)
Dr. Thomas Gohrke
Partner
Hannover, Leipzig
thomas.gohrke@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 0
Steffen Häberer
Partner
Leipzig
steffen.haeberer@luther-lawfirm.com
+49 341 5299 0