03.08.2018
Der Spitalfonds Waldshut hat seine Mehrheitsbeteiligung an der Spitäler Hochrhein GmbH vollständig an den Landkreis Waldshut übertragen. Der Landkreis ist seit dem 1. Juli 2018 alleiniger Träger der Spitäler Hochrhein GmbH. Damit ist auch der Austritt der Stadt Waldshut-Tiengen, deren Gemeinderat zugleich als Organ des Spitalfonds fungiert, vollzogen. Ein Team der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die Stadt sowie den Spitalfonds rechtlich bei dem komplexen Ausstieg begleitet.
Der Spitalfonds Waldshut hat seine Mehrheitsbeteiligung an der Spitäler Hochrhein GmbH vollständig an den Landkreis Waldshut übertragen. Der Landkreis ist seit dem 1. Juli 2018 alleiniger Träger der Spitäler Hochrhein GmbH. Damit ist auch der Austritt der Stadt Waldshut-Tiengen, deren Gemeinderat zugleich als Organ des Spitalfonds fungiert, vollzogen. Ein Team der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die Stadt sowie den Spitalfonds rechtlich bei dem komplexen Ausstieg begleitet.
Mehr als zwei Jahre zogen sich die Verhandlungen um den Ausstieg der Stadt aus der defizitären Spitäler Hochrhein GmbH, zeitweise war sogar eine Insolvenz des Hauses im Gespräch. Politisch wurde das Thema in den beteiligten Gremien kontrovers diskutiert und auch in der Bevölkerung wurde eine emotionale Debatte geführt. Am Ende einigte man sich auf einen Ausstieg von Stadt und Spitalfonds. Der Fonds ist eine gemeinnützige örtliche Stiftung, die ihren Ursprung im Jahr 1411 hat.
„Das Mandat war sehr anspruchsvoll, da der Ausstieg sowohl steuerrechtlich unter den Prämissen der Gemeinnützigkeit des Spitalfonds als auch stiftungsrechtlich aufgrund der Zweckbindung des Stiftungsvermögens gestaltet werden musste“, sagt Dr. Oliver Kairies, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Hannover. „Das Team konnte bei der Beratung auf umfassende Erfahrungen im Krankenhausbereich zurückgreifen – sowohl mit Blick auf die Strukturen auf dem Gesundheitsmarkt als auch auf die regulatorischen Gegebenheiten.“ Daneben löste das Luther-Team auch immobilienrechtliche Herausforderungen: Bis zur Inbetriebnahme eines geplanten Zentralspitals bleibt der Landkreis im Wege des Erbbaurechts Besitzer des Krankenhausgebäudes, das Grundstück hingegen gehört weiterhin dem Spitalfonds.
Für die Stadt Waldshut-Tiengen und den Spitalfonds Waldshut
Luther, M&A/Gesellschaftsrecht, Krankenhausrecht: Dr. Oliver Kairies (Partner; Federführung), Dr. Daniel Schubmann, Dr. Hendrik Sehy (alle Hannover)
Luther, Steuerrecht: Jens Röhrbein (Partner), Elena Duderstadt (beide Hannover)
Luther, Immobilienrecht: Dr. Katja Schwenzfeier (Partnerin, Berlin)
Luther, Arbeitsrecht: Sebastian Fedder (Partner, Hamburg)
Sebastian Fedder
Partner
Hamburg
sebastian.fedder@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 12197
Dr. Oliver Kairies
Partner
Hannover
oliver.kairies@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 17643
Jens Röhrbein
Partner
Hannover
jens.roehrbein@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 20129
Dr. Daniel Schubmann
Counsel
Hannover
daniel.schubmann@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 16810
Dr. Hendrik Bernd Sehy
Counsel
Hannover
hendrik.sehy@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 10772