20.12.2019
Frankfurt am Main – Erneut beriet die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft rechtlich bei der Begebung einer Unternehmensanleihe nach neuem Prospektrecht. Luther hat den B2B-Broker für Kommunikations- und Unterhaltungselektronik mit Schwerpunkt auf hochpreisige Smartphones bei der Strukturierung der Anleihebedingungen, der Erstellung des Wertpapierprospekts sowie als Transaktionsanwalt rechtlich beraten.
Die UniDevice AG, deren Aktie bereits im Mittelstandssegment m:access der Münchner Börse und im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet ist, hat eine fünfjährige Unternehmensanleihe mit einem Kupon von 6,5% p.a. (halbjährige Zinszahlung) und einem Volumen von bis zu 20 Mio. Euro begeben. Nach Abschluss der Zeichnung über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place werden die Schuldverschreibungen im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Quotation Board für Anleihen gehandelt. Die UniDevice AG beabsichtigt den Emissionserlös für weiteres Wachstum und gegebenenfalls zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.
Der Wertpapierprospekt für die Debütanleihe von UniDevice wurde binnen sieben Wochen von Luther in Abstimmung mit UniDevice erstellt und von der Aufsichtsbehörde in Luxemburg (CSSF) gebilligt.
Für die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ist dies bereits der fünfte Prospekt einschließlich Basisprospekte nach neuem Wertpapierprospektrecht, zu dem sie seit Anwendbarkeit des neuen Prospektrechts am 21. Juli 2019 beraten hat.
Für die UniDevice AG:
Luther, Bank- und Kapitalmarktrecht: Ingo Wegerich (Partner, Federführung), Elena Recklin (beide Frankfurt am Main)
Ingo Wegerich
Partner
Frankfurt a.M.
ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 24875
Elena Recklin
Counsel
Frankfurt a.M.
elena.recklin@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 24855