18.10.2019
Frankfurt am Main – Der Projektentwickler und Bauträger Euroboden hat am 18. September 2019 eine Unternehmensanleihe über 40 Mio. Euro im Freiverkehr der Börse Frankfurt voll platziert. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat das Unternehmen bei der Strukturierung der Anleihebedingungen, der Erstellung des Wertpapierprospekts nach neuem Prospektrecht und als Transaktionsanwalt bei dem öffentlichen Angebot der Unternehmensanleihe rechtlich beraten.
Die Euroboden GmbH, seit 1999 erfolgreicher Immobilienentwickler in deutschen Metropolen, hat eine fünfjährige Unternehmensanleihe mit einem Kupon von 5,5% p.a. (halbjährliche Zinszahlung) und einem Volumen von 40 Mio. Euro vorzeitig platziert. Aufgrund deutlicher Überzeichnung und des sehr großen Investoreninteresses wurde die Zeichnungsfrist bereits nach nur drei Tagen vorzeitig geschlossen. Künftig wird die Schuldverschreibung im Open Market der Deutsche Börse AG im Segment Quotation Board für Anleihen gehandelt. Euroboden will mit den Einnahmen unter anderem bestehende und weitere Projekte finanzieren.
Eine Besonderheit der von Euroboden emittierten Unternehmensanleihe besteht darin, dass Anleihegläubiger einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Zinskupon erhalten, falls das Unternehmen gegen freiwillige Transparenzkriterien verstößt. Diese Regelungen waren erstmalig für die Vorgängeranleihe der Euroboden von Luther strukturiert worden und waren seinerzeit einmalig im deutschen KMU-Bondmarkt. Der große Erfolg der Vorgängeranleihe und dieser Transaktion gibt dem Unternehmen Recht.
Der von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft erstellte Wertpapierprospekt nach neuem Prospektrecht wurde in Absprache mit der Aufsichtsbehörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts zur Prüfung und Billigung eingereicht und ist einer der ersten gebilligten Wertpapierprospekte nach neuem Prospektrecht überhaupt.
Vor allem für Immobilienfirmen könnte dieser Weg Schule machen, da die Etablierung des neuen, strengeren Marktsegments Scale der Deutsche Börse AG vor allem den Immobiliensektor in Bedrängnis gebracht hat. Die Immobilienunternehmen sind qua Geschäftsmodell meist verschuldet und erfüllen damit oft nicht die verschärften Zulassungskriterien, die Scale an Bondemittenten stellt. Platzieren sie ihre Anleihen dann im Freiverkehr, müssen sie die Investoren mit anderen Mitteln davon überzeugen, dass auch sie die für Scale üblichen Transparenzkritieren erfüllen werden. Für Investoren ist dieses Modell zudem attraktiver, da sie anders als bei Scale bei einem Verstoß in diesem Fall einen höheren Zinskupon erhalten.
Für die Euroboden GmbH:
Luther, Bank- und Kapitalmarktrecht: Ingo Wegerich (Partner, Federführung), Elena Recklin (beide Frankfurt am Main)
Ingo Wegerich
Partner
Frankfurt a.M.
ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 24875
Elena Recklin
Counsel
Frankfurt a.M.
elena.recklin@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 24855