17.09.2024
Eine Bankgarantie ist eine schriftliche Erklärung einer Bank, in der sie sich verpflichtet, im Falle eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Situation eine Zahlung an den Begünstigten zu leisten. Bankgarantien werden häufig in internationalen Geschäfts- und Handelsbeziehungen verwendet, um das Risiko von Zahlungsausfällen oder anderen Vertragsverletzungen zu minimieren.
Im Hinblick auf Bankgarantien kommt es häufig zu rechtlichen Streitigkeiten, insbesondere wenn es um die Auslegung der Bedingungen der Garantie geht. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Begünstigte die Bedingungen der Garantie erfüllt hat und ob die Bank daher verpflichtet ist, die Zahlung zu leisten.
Insbesondere wenn – wie in der Praxis üblich – eine sogenannte Garantie auf erstes Anfordern vereinbart wird, muss die Bank die Garantiesumme auszahlen, wenn die Bedingungen des Garantievertrags erfüllt sind und kein offensichtlicher Missbrauchsfall vorliegt. Ob die besicherte Forderung tatsächlich besteht, ist für die Auszahlung der Garantiesumme irrelevant.
Meist hat der Garantieschuldner die Gestaltung des Garantievertrags in der Hand. Er sollte insbesondere auf klare Garantiebedingungen achten und im Falle internationaler Vertragsbeziehungen, länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Darüber hinaus sollten im Interesse aller Vertragsparteien abgestimmte Regelungen im Hinblick auf das anwendbare Recht und den internationalen (Schieds-)Gerichtsstand vereinbart werden.
Worauf bei der Vertragsgestaltung außerdem ankommt ist und was im Streitfall zu beachten ist, beleuchten Stephan Bausch und Stephanie Quass in ihrem Beitrag für Der Handel.
Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782
Stephanie Quaß
Senior Associate
Frankfurt a.M.
stephanie.quass@luther-lawfirm.com
+49 69 27229 25782